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    Aufsicht erhebt Vorwürfe  7062  15 Kommentare Wirecard-Prüfern droht Gefängnis: Druck auf EY erhöht Chance auf Schadensersatz

    Böse Prügel für den Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY: Die Aufsichtsbehörde APAS erhebt schwere Vorwürfe gegen Ernst&Young. Das erhöht die Chancen auf Schadensersatz für geschädigte Wirecard-Anleger deutlich.

    Die Luft für die Wirtschaftsprüfer von EY im Wirecard-Skandal wird immer dünner. Nun fährt auch die für Abschlussprüfer zuständige Aufsichtsbehörde APAS schweres Geschütz auf: Wie das Handelsblatt berichtet, spricht die APAS in einem internen Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft davon, dass der Verdacht auf Straftaten durch EY-Mitarbeiter besteht.

    Dabei geht es offenbar um Vergehen in Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresabschlüsse von Wirecard sowie deren Testierung. Betroffen ist der Zeitraum 2015 bis 2017. In dem Schreiben der APAS heißt es: Aus Sicht der Behörde könnte „in den Prüfungsberichten unrichtig berichtet bzw. erhebliche Umstände verschwiegen worden sein“.

    Informieren Sie sich hier als geschädigter Wirecard-Anleger über die Möglichkeiten eines Vorgehens gegen EY.

    Das ist harter Tobak von der Behörde, die Wirtschaftsminister Peter Altmaier untersteht. Unter anderem geht es dabei darum, dass EY Jahresabschlüsse von Wirecard „freigezeichnet“, also testiert, habe, obwohl schwerwiegende Bedenken der Prüfer nicht ausgeräumt worden seien. Auf solche Vergehen stehen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Im Klartext: Den zuständigen Prüfern von EY könnte Gefängnis drohen.

    Was aber für die geschädigten Anleger von Wirecard noch wichtiger sein dürfte: Bewahrheiten sich diese Vorwürfe, so dürfte es kaum noch einen Zweifel geben, dass EY die Wirecard-Aktionäre sowie Anleger von Wirecard-Derivaten für ihre Kursverluste entschädigen muss. Allerdings muss an dieser Stelle daran erinnert werden: Für Schadensersatz gibt es keinen Automatismus!

    Nur wer als Anleger aktiv gegen EY vorgeht, hat eine Chance darauf, seine Verluste wettzumachen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: eine eigene Klage gegen EY oder die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage, die in den nächsten Monaten starten wird. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose Prüfung für geschädigte Anleger.

    Darin erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Varianten bieten und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden wären. Zudem sagen wir Ihnen, ob für Sie die Prozessfinanzierung in Frage kommt, die die IG Widerruf in Zusammenarbeit mit einer der führenden Kanzleien für Anlegerrecht in Deutschland anbietet. Dabei fallen bei einem Vorgehen gegen EY nur im Erfolgsfall Kosten an – und zwar 20 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes. Dabei gilt: Wenn kein Schadensersatz erstritten wird, fallen auch keine Kosten an! Hier geht es zur kostenlosen Prüfung für Wirecard-Anleger.



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Aufsicht erhebt Vorwürfe Wirecard-Prüfern droht Gefängnis: Druck auf EY erhöht Chance auf Schadensersatz Böse Prügel für den Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY: Die Aufsichtsbehörde APAS erhebt schwere Vorwürfe gegen Ernst&Young. Das erhöht die Chancen auf Schadensersatz für geschädigte Wirecard-Anleger deutlich.

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    Kommentare

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    07.12.20 13:59:59
    Ich hatte es falsch gelesen - es ist i. d. Tat nur das Stimmrecht reduziert, nicht die Anrechnung des Schadens.

    ok?
    Avatar
    07.12.20 13:21:15
    Noch coolere Antwort: Aus rechtlichen Gründen - was immer das für welche sein mögen. Ich glaube Du kennst die rechtliche Lage zu verlinken nicht. Aber egal, es gibt keinen Link weil das was Du schreibst gelogen ist, Fake news, “Fakten” ohne Beleg.
    Avatar
    07.12.20 13:10:50
    Es scheint doch nicht um die Entschädigung an sich zu gehen, sondern um das Stimmrecht. Es war mir nicht bekannt, daß man ein gewichtetes Stimmrecht in Abhängigkeit von der Höhe Forderung hat.
    mea culpa!!

    Salü, C.C.
    Avatar
    07.12.20 13:06:59
    Leider kann ich deinen Wunsch aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen. Aber der Textausschnitt sagt ja alles.
    Avatar
    07.12.20 12:59:42
    Coole Antwort, einfach was posten - ohne Inhalt. Wenns so einfach ist: Ein Link würde schon reichen.

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