Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz im Rahmen von MiFID II: FNG & DNWE veröffentlichen Leitfaden
Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen wird verpflichtendIn der Anlageberatung und im Portfoliomanagement tätige Firmen werden ihre KundInnen ab 2022 zusätzlich nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen müssen. So sieht es der delegierte Verordnungsentwurf zur Änderung der MiFID-II Richtlinie vor. Aller Voraussicht nach wird dies zu einer steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten führen, denn Studien belegen ein großes Interesse seitens der PrivatanlegerInnen an nachhaltigen Geldanlagen.
Die verpflichtende Abfrage setzt eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise der FinanzberaterInnen voraus. Denn bei einer positiven Antwort der KundInnen müssen sie umfassend zu den nachhaltigen Anlagemöglichkeiten beraten und passende nachhaltige Anlageprodukte angeboten werden. Daher hat das FNG gemeinsam mit dem DNWE Regionalforum Frankfurt/Rhein-Main, weiteren Praktikern der nachhaltigen Finanzbranche und WissenschaftlerInnen einen Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz (MiFID II) erarbeitet.
Der neue Leitfaden als Orientierungshilfe„Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten seitens der PrivatkundInnen soll der Leitfaden FinanzberaterInnen als Orientierungshilfe dienen und sie dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsziele der KundInnen herauszufinden und einzuordnen“, so Angela McClellan, FNG-Geschäftsführerin. „Wir wollen Nachhaltigkeit und ökonomische Faktoren auf eine gleichwertige Ebene bringen. Das ist heute nicht mehr gegenläufig zu sehen, sondern Zukunftsdenken. Der Leitfaden kann dabei konkret unterstützen, Wissen und Nachhaltigkeitskompetenzen in der Praxis zu fördern“, so Katharina Knoll, Leiterin des DNWE-Regionalforums Frankfurt und Vorstandsmitglied.
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