Mitteilung | MCH Group | Kapitalerhöhung
Abschluss der Bezugsrechtsemission für die erste Tranche der Kapitalerhöhungen
Die ausserordentliche Generalversammlung der MCH Group AG hat am 27. November 2020 unter anderem beschlossen, Kapitalerhöhungen im Umfang von bis zu CHF 104.5 Mio. in zwei Tranchen durchzuführen. In der ersten Tranche wird das Aktienkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von 2'000'000 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10.00 zum Ausgabebetrag von je CHF 15.00 von bisher CHF 60'065'750 auf neu CHF 80'065'750 erhöht. Die Bezugsfrist für diese erste Tranche der beschlossenen Kapitalerhöhungen dauerte vom 30. November bis 4. Dezember 2020, 12.00 Uhr (MEZ).
Für jede am 27. November 2020 nach Handelsschluss gehaltene MCH-Aktie wurde in dieser ersten Tranche ein Bezugsrecht zugeteilt. Drei Bezugsrechte berechtigten zum Bezug einer neuen Aktie zum Bezugspreis von CHF 15.00 pro Aktie. Die MCH Group AG gibt heute bekannt, dass bis zum Ende der Bezugsfrist am 4. Dezember 2020, 12.00 Uhr (MEZ) die privaten Aktionärinnen und Aktionäre 37.66 % ihrer Bezugsrechte wahrgenommen haben. Dem Kanton Basel-Stadt wurden alle Bezugsrechte der an der Gesellschaft beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaften und die von den privaten Aktionärinnen und Aktionären nicht wahrgenommenen Bezugsrechte zugeteilt. Nach der Emission der neu zu schaffenden Namenaktien verändert sich die Beteiligung der privaten Aktionärinnen und Aktionäre von 50.89 % auf 42.97 % und der Anteil der öffentlich-rechtlichen Körperschaften beträgt danach 57.03 % (bisher 49.11%).
Erster Handelstag der neuen Namenaktien ist der 9. Dezember 2020.
Die Modalitäten der zweiten Tranche der Kapitalerhöhungen werden am Abend des 7. Dezember 2020 angekündigt.
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Wichtiger Hinweis | Important Note
Dieses Dokument dient der Information der Aktionärinnen und Aktionäre der MCH Group AG im Hinblick auf das Bezugsrechtsangebot, das die ausserordentliche Generalversammlung der MCH Group AG am 27. November 2020 genehmigt hat. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Investition in Effekten der MCH Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften dar. Dieses Dokument ist weder ein Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen («FIDLEG») noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Eine Entscheidung über eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten der MCH Group AG, die von der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG am 27. November 2020 genehmigt worden ist, ist ausschliesslich auf der Grundlage des entsprechenden Prospekts bzw. Nachtrags zum Prospekt, der zu diesem Zweck von der MCH Group AG veröffentlicht wird, und nicht anhand dieses Dokuments zu treffen. Exemplare des Prospekts sind seit 30. November 2020 gratis verfügbar. Exemplare des Nachtrags zum Prospekt werden voraussichtlich ab 10. Dezember 2020 gratis verfügbar sein.