DGAP-Adhoc
AutoBank AG: AUFTRAG DER FMA FÜR EINE FRÜHINTERVENTIONSMASSNAHME GEMÄSS BASAG
DGAP-Ad-hoc: AutoBank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
|
Mit dem Bescheid wird konkret aufgetragen:
"I.1. Die Geschäftsleiter haben ehestmöglich, längstens aber bis zum 29.1.2021 eine außerordentliche Hauptversammlung der Autobank AG einzuberufen.
I.2. Die Geschäftsleiter haben der Hauptversammlung der Bank eine Tagesordnung vorzulegen, welche jedenfalls die zwei nachfolgenden Beschlusspunkte enthält:
a. Beschluss der Hauptversammlung einer Kapitalerhöhung iHv mindestens EUR 12,8 Mio, für welche das Kapital erforderlichenfalls (d.h. bei Ausbleiben eines externen Investors) von den bestehenden
Aktionären bereitgestellt wird und die in einer ersten Tranche iHv zumindest EUR 8,3 Mio bis längstens 31.5.2021, sowie in einer zweiten Tranche iHv zumindest EUR 4,5 Mio bis längstens 31.1.2022
umzusetzen ist.
Bei abschlägiger Entscheidung über a):
b. Beschluss der Hauptversammlung einer Satzungsänderung, mit der der Geschäftsgegenstand der Autobank AG auf "geordnete Abwicklung der Bankgeschäfte und anschließende Zurücklegung der
Konzession gemäß § 7 Abs. 3 BWG" geändert wird.
II. Gemäß § 70 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz (BWG, BGBl I 1993/532 idgF) wird der Autobank AG weiters aufgetragen, die FMA unverzüglich nach der Hauptversammlung über die Ergebnisse der Abstimmung
über Beschlusspunkte a) und b), sowie etwaig sonst gefasste Beschlüsse schriftlich zu informieren.
III. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde ist gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen."
Begründet wird der Auftrag in dem Bescheid durch die FMA im Wesentlichen damit, dass für die fortgesetzte Einhaltung der SREP-Gesamtkapitalanforderungen (TSCR) eine Kapitalzufuhr erforderlich ist.
Autobank wird den Bescheid prüfen und eine außerordentliche Hauptversammlung vorbereiten, weist aber auf Folgendes hin: Autobank Aktiengesellschaft führt derzeit Gespräche mit potentiellen Investoren zur Zeichnung des genehmigten Kapitals aus der Hauptversammlung vom 30.11.2020. Derzeit hält Autobank Aktiengesellschaft die Mindestkapitalerfordernisse weiterhin ein.
Kontakt:
Mag.DI Christian Sassmann
Mitglied des Vorstands
Christian.sassmann@autobank.at
11.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | AutoBank AG |
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 | |
A - 1100 Wien | |
Österreich | |
ISIN: | AT0000A0K1J1 |
WKN: | A1C27D |
Börsen: | Freiverkehr in München (m:access); Wiener Börse (Dritter Markt (MTF)) |
EQS News ID: | 1154675 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1154675 11.12.2020 CET/CEST