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    WDH/Kreise  596  0 Kommentare Einigen europäischen Banken soll Dividendenzahlung erlaubt werden

    (Wiederholung: Im ersten Satz wird die Schreibweise des Wortes "Dividendenausschüttungen" rpt "Dividendenausschüttungen" berichtigt.)

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Regulierungsbehörden wollen möglicherweise einigen Banken Dividendenausschüttungen laut Kreisen eingeschränkt wieder erlauben. Die Aufsichtsbehörden überlegten, ob sie die Dividendenzahlungen für die stärksten Banken in den ersten neun Monaten bei etwa 20 Prozent des Gewinns begrenzen, erfuhr die Nachrichtenagentur Bloomberg am Freitag von Personen, die mit der Sache vertraut sind. Ziel sei es, Kapital im Finanzsystem zu halten.

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    Eine Entscheidung über die Bedingungen sei aber noch nicht getroffen. Das Aufsichtsgremium der Europäischen Zentralbank (EZB) müsse dem noch zustimmen. Bloomberg hatte bereits am Donnerstag berichtet, dass ein Kompromiss erwägt werde, der das De-facto-Verbot von Ausschüttungen verlängern würde und gleichzeitig nur den am besten kapitalisierten Banken erlauben würde, die Auszahlungen wieder aufzunehmen.

    Die Aufseher hatten bisher den Banken empfohlen, wegen der Corona-Krise bis zum 1. Januar 2021 auf die Auszahlung von Dividenden und auf Aktienrückkäufe zu verzichten. Damit soll es den Banken ermöglicht werden, drohende Verluste zu verkraften und die Wirtschaft zu unterstützen.

    Die Bankenüberwachung in der Eurozone unterliegt dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), der sich aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder zusammensetzt. Die EZB ist dabei für die großen Banken zuständig. Neben den Euroländern nehmen auch Bulgarien und Rumänien teil.

    Die britische Finanzaufsicht hatte am Donnerstag einen etwas großzügigeren Ansatz gewählt. Sie will ihre in der Corona-Krise verhängte Empfehlung zum Ausschüttungsstopp der Großbanken auf der Insel auch nicht verlängern. Sie hat aber eine Obergrenze für Dividenden von 25 Prozent der kumulierten Gewinne der vergangenen zwei Jahre oder maximal 0,2 Prozent der risikogewichteten Bilanzsumme gesetzt./jsl/men





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