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    Abgasskandal  508  0 Kommentare Erstmals spricht auch das Landgericht München einem betrogenen Daimler-Kunden Schadensersatz zu

    Das Landgericht München hat erstmals einem Kläger im Dieselskandal Schadensersatz zugesprochen. Vertreten wurde der Fahrer eines Mercedes GLK 200 CDI von der Berliner Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN.

    Die Daimler AG wurde im Dieselskandal bereits von zahlreichen Gerichten zu Schadensersatz verurteilt. Mit Urteil vom 30. November 2020 entschied auch das Landgericht (LG) München zum ersten Mal zugunsten eines Mercedes-Besitzers. Vertreten wurde der Kläger von der Kanzlei VON RUEDEN, die im September 2020 bereits erstmals vor einem Oberlandesgericht (OLG) für einen Mandanten Schadensersatz von Daimler erwirken konnte – dem OLG Naumburg.

    Vor dem LG München ging es um einen Mercedes GLK 200 CDI mit dem Motortyp OM 651 aus dem Baujahr 2012, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen verpflichtend zurückgerufen worden war. Das KBA hatte die Funktion des Kühlmittelthermostats beanstandet. Nach über zweijähriger Auseinandersetzung wurde die Daimler AG schließlich zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 15 O 11052/18). Die Begründung des Richters: Daimler hat den Vortrag der Klägerseite nicht ausreichend bestritten.

    Wissentlich unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt

    Der Motor OM 651 ist mit einer Steuerungssoftware ausgestattet, die sechs Abschalteinrichtungen enthält, die Einfluss auf die Abgasemissionen des Fahrzeugs haben, so das Gericht. Daimler nutzt neben dem sogenannten Thermofenster auch eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die nur auf dem Prüfstand aktiviert ist. Der Mercedes hält dadurch die gesetzlichen Grenzwerte in der Testsituation ein, während die Emissionen im Straßenbetrieb durch Deaktivierung der Funktion erheblich ansteigen.

    Die Richter am Landgericht München gehen davon aus, dass die Handelnden und Verantwortlichen bei der Beklagten wissentlich unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben. Daimler habe nicht wirksam bestritten, dass die Motorsteuerung im normalen Fahrbetrieb nicht so arbeitet wie auf dem Prüfstand und dass diese Praxis auch dem Vorstand bekannt war.

    Verwendung der Software sittenwidrig

    Das Gericht hatte von Daimler die Bescheide des KBA angefordert, bekam die Dokumente aber nur in stark geschwärzter Form vorgelegt. Das genügte den Richtern nicht und sie kamen zu dem Schluss, dass die Verwendung der betreffenden Software eindeutig unzulässig und daher sittenwidrig sei. Das Vertrauen der arglosen Käufer sei auf verwerfliche Weise vorsätzlich ausgenutzt worden, so die Richter.

    Der Schaden des Klägers besteht laut dem LG München darin, dass er den Kaufvertrag aufgrund einer Täuschung abgeschlossen hat. In Kenntnis der wahren Umstände hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Deshalb steht ihm laut Gericht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 18.941 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu. Bei der Berechnung der Schadenshöhe haben die Richter eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 Kilometer zugrunde gelegt.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Erstmals spricht auch das Landgericht München einem betrogenen Daimler-Kunden Schadensersatz zu Das Landgericht München hat erstmals einem Kläger im Diesel-Skandal Schadensersatz zugesprochen. Vertreten wurde der Kläger von der Berliner Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN.

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