Klimaschutz in Gefahr
CO2-Preis droht in vermieteten Gebäuden ins Leere zu laufen
Berlin (ots) -
- Klimaschutzpotential des CO2-Preises im Mietbereich entfaltet sich erst, wenn
Vermietende die Kosten tragen, denn sie sind für klimaschädliche Heizungen
verantwortlich
- Abwälzen auf die Mieterinnen und Mieter verschärft soziale Nöte und ändert
nichts am energetischen Zustand der Gebäude
- Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Mythencheck zu CO2-Preis beim Heizen in
Mietwohnungen
Der CO2-Preis beim Heizen in Mietwohnungen schützt nur dann das Klima, wenn
Vermieterinnen und Vermieter ihn zu 100 Prozent bezahlen. Dies ist das Ergebnis
eines aktuellen Mythenchecks der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Seit dem 1. Januar
2021 müssen hingegen alleine die Mieterinnen und Mieter die Mehrkosten tragen.
Auch eine Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden, wie dies die
Bundesregierung aktuell diskutiert, ist weder klimafreundlich noch
sozialverträglich. Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH:
- Klimaschutzpotential des CO2-Preises im Mietbereich entfaltet sich erst, wenn
Vermietende die Kosten tragen, denn sie sind für klimaschädliche Heizungen
verantwortlich
- Abwälzen auf die Mieterinnen und Mieter verschärft soziale Nöte und ändert
nichts am energetischen Zustand der Gebäude
- Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Mythencheck zu CO2-Preis beim Heizen in
Mietwohnungen
Der CO2-Preis beim Heizen in Mietwohnungen schützt nur dann das Klima, wenn
Vermieterinnen und Vermieter ihn zu 100 Prozent bezahlen. Dies ist das Ergebnis
eines aktuellen Mythenchecks der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Seit dem 1. Januar
2021 müssen hingegen alleine die Mieterinnen und Mieter die Mehrkosten tragen.
Auch eine Aufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden, wie dies die
Bundesregierung aktuell diskutiert, ist weder klimafreundlich noch
sozialverträglich. Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Aktuell wird der CO2-Preis beim Heizen zu 100 Prozent den Mieterinnen und
Mietern aufgebürdet, obwohl sie weder auf das Heizsystem und seinen effizienten
Betrieb noch auf den energetischen Zustand des Gebäudes Einfluss haben. Das ist
ungerecht und bringt den Klimaschutz kein Stück voran. Die Eigentümer der
Gebäude erhalten so keinerlei Anreize für energetische Sanierungen oder das
Heizen mit erneuerbaren Energien. Der Status Quo muss umgekehrt werden:
Vermietende müssen 100 Prozent der CO2-Kosten tragen. Auch eine Aufteilung der
Kosten lehnen wir ab, da es über verbrauchsabhängige Heizkosten ausreichend
Anreize für Mietende gibt, energiesparend zu heizen. Die Umlage auf die
Vermietenden ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der
Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung möglich. Wir fordern die
Bundesregierung auf, sich auf die Seite von Mietenden und Klimaschutz zu stellen
und dem CO2-Preis im Mietwohnungsbereich die Lenkungswirkung zu geben, die
beabsichtigt war."
Links:
- Zum Mythencheck CO2-Preis im Mietsektor: http://l.duh.de/p210121
- 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen
Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden:
https://www.duh.de/energie-gebaeude/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de, http://www.twitter.com/umwelthilfe,
http://www.facebook.com/umwelthilfe, http://www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/4817962
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Mietern aufgebürdet, obwohl sie weder auf das Heizsystem und seinen effizienten
Betrieb noch auf den energetischen Zustand des Gebäudes Einfluss haben. Das ist
ungerecht und bringt den Klimaschutz kein Stück voran. Die Eigentümer der
Gebäude erhalten so keinerlei Anreize für energetische Sanierungen oder das
Heizen mit erneuerbaren Energien. Der Status Quo muss umgekehrt werden:
Vermietende müssen 100 Prozent der CO2-Kosten tragen. Auch eine Aufteilung der
Kosten lehnen wir ab, da es über verbrauchsabhängige Heizkosten ausreichend
Anreize für Mietende gibt, energiesparend zu heizen. Die Umlage auf die
Vermietenden ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der
Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung möglich. Wir fordern die
Bundesregierung auf, sich auf die Seite von Mietenden und Klimaschutz zu stellen
und dem CO2-Preis im Mietwohnungsbereich die Lenkungswirkung zu geben, die
beabsichtigt war."
Links:
- Zum Mythencheck CO2-Preis im Mietsektor: http://l.duh.de/p210121
- 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen
Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden:
https://www.duh.de/energie-gebaeude/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de, http://www.twitter.com/umwelthilfe,
http://www.facebook.com/umwelthilfe, http://www.instagram.com/umwelthilfe
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