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    WDH/Urheberrecht  133  0 Kommentare Google und Frankreichs Verleger legen Grundlinien fest

    (Am Anfang des dritten Absatzes wurde die Art der Vergütung präzisiert)

    PARIS (dpa-AFX) - Im Streit um Urheberrechte haben der Internetgigant Google und französische Verleger gemeinsame Kriterien für die Vergütung festgelegt. Ein entsprechendes Abkommen sei unterzeichnet worden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Google und dem Verlegerverband L'Alliance de la presse d'information générale am Donnerstag. Demnach soll Google nun einzelne Verträge aushandeln, die sich auf die festgelegten Linien stützen. Die Vergütung solle etwa vom täglichen Veröffentlichungsvolumen und dem Umfang monatlicher Internetnutzer bei den Publikationen abhängen.

    Der Präsident des Verlegerverbands, Pierre Louette, sprach von einer "wichtigen Etappe". Frankreichs Google-Chef Sébastien Missoffe sah neu eröffnende Perspektiven für die Medienpartner durch das Abkommen. Der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge gilt das Abkommen aber nicht für die gesamte schreibende Presse in Frankreich. Etwa Nachrichtenagenturen und Medien der Gewerkschaft der Magazinpresse seien nicht mitinbegriffen.

    Es geht darum, dass Google für die Online-Nutzung von Inhalten zahlt, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen. Das betrifft beispielsweise ein vom Verlag kuratiertes "News Showcase-Panel". Hintergrund des Streits ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen vorzunehmen. Vor dem Pariser Berufungsgericht steckte der Konzern dann im vergangenen Herbst eine Niederlage ein./rbo/DP/nas






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