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    DGAP-Adhoc  315  0 Kommentare HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (deutsch)

    HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

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    DGAP-Ad-hoc: HumanOptics AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out HumanOptics AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

    21.01.2021 / 16:10 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines
    verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

    Erlangen, 21. Januar 2021 - Dem Vorstand der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6), ist heute das förmliche Verlangen der HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der HumanOptics AG auf die Holding durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der HumanOptics AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG beschließen zu lassen. Die Holding beabsichtigt mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG erfolgen soll, die Beteiligungsstruktur zu vereinfachen. Der Verschmelzungsvertrag soll eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Holding den übrigen Aktionären der HumanOptics AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Die Holding wird der Hauptversammlung der HumanOptics AG einen schriftlichen Bericht erstatten, welcher die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

    Die Holding hält nach eigenen Angaben 3.249.870 Aktien der HumanOptics AG, die einem Anteil von rund 93,2 Prozent am Grundkapital der HumanOptics AG entsprechen. Die Holding ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.

    Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.

    Ende der Ad-hoc-Mitteilung

    Kontakt:

    HumanOptics AG
    Investor Relations
    Spardorfer Str. 150
    91054 Erlangen
    Telefon: +49 (0) 9131 50665-0
    E-Mail: IR@humanoptics.com

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: HumanOptics AG
    Spardorfer Str. 150
    91054 Erlangen
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)9131 - 50665-60
    Fax: +49 (0)9131 - 50665-93
    E-Mail: mail@humanoptics.com
    Internet: www.humanoptics.de
    ISIN: DE000A1MMCR6, DE000A255FK8
    WKN: A1MMCR
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart
    EQS News ID: 1162359

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    1162359 21.01.2021 CET/CEST

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