DGAP-Adhoc DO & CO Aktiengesellschaft: (deutsch) - Seite 2
Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 28. Januar 2021 (der "Valutatag") sein. Nach dem Valutatag beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der
Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Vienna MTF, einem multilateralen Handelssystem der Wiener Börse zu bewirken.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Valutatag verpflichtet.
Die Gesellschaft wird berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht nur teilweise, zum festgelegten Nennbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen) gemäß
den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen zu kündigen (i) nach Ablauf einer Frist von mehr als drei Jahren ab dem Valutatag, falls der Aktienkurs der Stammaktien über einen
bestimmten Zeitraum hinweg mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist.
Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird zur organischen und nicht-organischen Weiterentwicklung des Unternehmens und zur Aufrechterhaltung der Liquidität der DO & CO-Gruppe verwendet werden.
Kontakt:
DO & CO Aktiengesellschaft
Mag. Maximilian Nausch
Group Legal Department
Tel. +43 (1) 535 0644 1010, Fax +43 (1) 74000 1089
https://www.doco.com/investor-relations/
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