BGH zu Daimler Thermofenster: Schadensersatz für Diesel in Reichweite
Zum ersten Mal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu Abgas-Manipulationen bei Mercedes Diesel Fahrzeugen geäußert. Die Chancen auf Schadensersatz für Diesel-Besitzer rücken in Reichweite.
In dem Fall, der dem BGH (Az. VI ZR 433/19) vorlag, hatte der Besitzer eines Diesel Mercedes Benz C 220 CDI mit dem Motor OM651 auf Schadensersatz geklagt. Er machte dabei geltend, dass die Daimler AG ein sogenanntes Thermofenster verbaut hat, das die Abgasreinigung des Fahrzeugs abhängig von der Außentemperatur reduziert und dabei die Schadstoffe über das zulässige Limit hinaus erhöht. Er machte daher Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises geltend, da der Hersteller ihn gemäß §826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe, indem er eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut habe.
Vor kurzem hatte der Europäische Gerichtshof (Az. C-693/18) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein solches Thermofenster nur in Ausnahmefällen zulässig sei, wenn es beispielsweise darum gehe, Gefahrensituationen abzuwenden. Dies ist bei Mercedes Fahrzeugen nicht der Fall, da die Abgasreinigung standardmäßig bei niedrigen Außentemperaturen ausschaltet – angeblich, um den Motor zu schonen.
Der BGH äußerte sich nun nicht eindeutig und verwies den Fall zur Entscheidung an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) zurück. Einerseits sagen die obersten Richter, dass die reine Verwendung eines Thermofensters noch keine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung begründe. Anderseits gelte es aber zu prüfen, ob sich Daimler möglicherweise besonders verwerflich verhalten habe, weil im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht wurden. Dies können wiederum eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung begründen und zur Schadensersatzpflicht des Herstellers führen.
Das zuständige OLG wird nun prüfen müssen, ob ein solches Vergehen vorliegt. Aus unserer Sicht zeigt dieser Fall erneut, dass der Diesel-Skandal nicht nur auf Fahrzeuge aus dem VW / Audi Konzern beschränkt ist. Auch Daimler / Mercedes steht hier mit dem Rücken zur Wand. Es erscheint uns wahrscheinlich, dass auch Besitzer von entsprechenden Mercedes Diesel Fahrzeugen letztlich Schadensersatz erhalten können.
Besitzer von entsprechenden Autos sollten daher prüfen lassen, welches Vorgehen in ihrem Fall möglich und sinnvoll ist. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich durch spezialisierte Anwälte an. Interessenten können sich hier informieren.