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    Abgasskandal  558  0 Kommentare Noch keine Verjährung im Abgasskandal: VW muss für Folgeschäden durch Softwareupdates haften

    Schon drei Oberlandesgerichte haben entschieden, dass VW auch für Schäden durch Softwareupdates haften muss, die den Abgasbetrug beheben sollten.

    Nach den Manipulationen an den Motortypen EA189 und am EA288 rücken jetzt die Softwareupdates der Volkswagen AG in den Fokus der Gerichte. Die von Volkswagen entwickelten Softwareupdates für den Motor EA189 können nämlich weitere Schäden nach sich ziehen. VW haftet deshalb nicht nur für Mängel durch manipulierte Dieselmotoren, sondern auch für Folgeschäden durch die Softwareupdates. Das haben bislang drei Oberlandesgerichte (OLG) festgestellt. Für VW ist die Abgasproblematik durch das Aufspielen von Updates also nicht beendet – und betrogene Verbraucher können noch immer Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen.

    VW-Abgasskandal: Neuer Betrug durch Softwareupdates

    Den neuen Haftungstatbestand durch mangelhafte Softwareupdates hat das OLG Köln schon mit Urteil vom 18. Dezember 2020 (20 U 288/19) festgestellt. Das OLG Bremen folgte dieser Rechtsauffassung mit Urteil vom 15. Januar 2021 (2 U 9/20) und das OLG Hamm mit Urteil vom 19. Januar 2021 (19 U 1304/19).

    Das Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen begründet das Urteil wie folgt: „Der Senat nimmt an, dass die konkrete Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden besteht, weil ausreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass auch nach Aufspielen des Software-Updates weitere Kosten in Gestalt von Mietwagenkosten oder sonstige Transportkosten entstehen können, weil eine Umprogrammierung der Software erforderlich werden könnte.“

    Der VW-Dieselskandal nimmt kein Ende

    Zur Behebung der Abgasproblematik hatte sich VW aus Kostengründen gegen eine Hardware-Lösung entschieden und zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtungen nur Softwareupdates angeboten. Die Updates wurden nach Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei hunderttausenden Fahrzeugen mit EA189-Dieselmotoren aufgespielt. Betroffen waren die Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Durch die Nachrüstung sollte ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt und die Zwangsstillegung der Fahrzeuge verhindert werden. Doch offenbar hat VW die Softwareupdates erneut mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen und ist laut den Urteilen der bislang drei Oberlandesgerichten erneut schadensersatzpflichtig.

    Diese wegweisenden Urteile eröffnen geschädigten Käufern neue Klagemöglichkeiten. Mit Softwareupdates, die ebenfalls die Abgaswerte manipulieren, hat die Volkswagen AG seine Kunden erneut getäuscht. Wer beim Kauf vom Softwareupdate wusste und davon ausgegangen ist, dass die gesetzlichen Vorgaben dadurch erfüllt sind, kann VW jetzt erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.

    Anspruch auf Schadensersatz in vielen Fällen noch nicht verjährt

    Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bedeutet das: Auch Autokäufer, die ihr Fahrzeug erst nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 gekauft haben, können noch gegen den Autokonzern vorgehen. VW kann sich gemäß § 242 BGB nach der erneuten Täuschung nicht mehr darauf berufen, dass geschädigte Käufer zu spät gehandelt haben.  

    Die Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Bremen und Hamm zeigen, dass die Aufarbeitung des VW-Dieselskandals noch längst nicht beendet ist. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB ermöglicht es betroffenen VW-Käufern, noch immer erfolgreich gegen den Volkswagen-Konzern vorzugehen. Er sieht nämlich eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Kauf des Autos vor.

    Fahren Sie ein vom Dieselskandal betroffenes VW-Fahrzeug? Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie noch Anspruch auf Schadensersatz haben, nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller im Abgasskandal. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und informieren Sie über Ihre weiteren Optionen. Wir sind unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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