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    Urheberrecht  220  0 Kommentare Abmahnung wegen Filesharing? Was Sie jetzt wissen müssen

    Wer eine Abmahnung wegen Filesharing von einer Kanzlei bekommen hat, sollte sich anwaltlichen Rat suchen.

    Rund um Abmahnungen wegen Filesharing ist eine ganze Industrie entstanden: Mehrere Kanzleien in Deutschland haben sich auf die Themen Urheberrecht und Filesharing spezialisiert und verschicken Abmahnschreiben an Internetanschluss-Inhaber. Der Vorwurf: Filme, Musik, eBook oder andere digitale Kulturgüter wurden unerlaubt zum Download angeboten. Doch nicht immer ist diese Anschuldigung ausreichend begründet – und so gut wie nie sind die angedrohten Strafen angemessen. Betroffene sollten sich anwaltlich beraten lassen.

    Große Medienhäuser, Verlage, Musik- und Filmproduzenten beauftragen Kanzleien damit, Abmahnungen wegen Filesharing zu verschicken. Denn: Filme, Serien, Musikalben, eBooks oder Online-Spiele werden oft auf Filesharing-Plattformen anderen Internetnutzern zum Download angeboten. Diese Kanzleien sind dafür bekannt, Abmahnungen wegen Filesharing an Internetanschluss-Inhaber zu verschicken:

    · Waldorf Frommer

    · IPPC Law

    · Sarwari

    · RKA Rechtsanwälte

    Illegaler Down- und Upload von Filmen auf Filesharing-Plattformen

     

    Wer auf einer Filesharing-Plattform Dateien zur Verfügung stellt, kann im Gegenzug die Filme, Spiele und Musikstücke anderer User nutzen. Dieses Peer-to-Peer-Filesharing ist jedoch laut § 101 Urheberrechtsgesetz (UrhG) illegal, da die Urheberrechte der geschützten Werke nicht bei den Internetnutzern liegen. Die Rechteinhaber – die Produzenten oder Verleger – fordern daher eine Lizenzentschädigung. Folgende Plattformen und Programme gehören zu den bekanntesten:

    · BitTorrent

    · Applejuice

    · MLDonkey

    · Vuze

    · eMule

    Kanzleien verschicken Abmahnschreiben wegen Filesharing

     

    Im Auftrag der Rechteinhaber fragen die Abmahnkanzleien die Internetprovider nach den IP-Adressen, von denen aus digitale, urheberrechtlich geschützte Kulturgüter auf Filesharing-Plattformen hochgeladen werden. Die Provider sind gesetzlich dazu verpflichtet, Auskünfte über die IP-Adressen zu geben. Allerdings weiß die Abmahnkanzlei damit nur, über welchen Internetanschluss Dateien zum Filesharing angeboten wurden. Über die exakte Person erlangt die Kanzlei keine Kenntnis, verschickt aber dennoch ein Abmahnschreiben an den Anschlussinhaber.

    Hier liegt der Angriffspunkt des Abmahnschreibens wegen Filesharing, denn in der Regel wird der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt. Wählen sich etwa auch Ehepartner, Kinder, Gäste oder WG-Mitbewohner über das WLAN ein oder nutzen den LAN-Anschluss, kann der Urheberrechtsverstoß keiner Person eindeutig zugeordnet werden. Gerichte haben bereits entschieden, dass der Inhaber des Internetanschlusses andere Personen nicht darüber aufklären muss, dass Filesharing illegal ist – geschweige denn kontrollieren muss, ob sich ein Mitnutzer auf einer Filesharing-Plattform angemeldet hat.

    Filesharing-Abmahnung: Strafen lassen sich abmildern

     

    Die Abmahnschreiben der Kanzleien wie Waldorf Frommer, IPPC Law, Sarwari oder RKA Rechtsanwälte sollten aber dennoch ernst genommen und keinesfalls ignoriert werden. Meist fordern sie unter Einhaltung einer vorgegebenen Frist die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes und der Anwaltskosten sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung. Es muss davon abgeraten werden, diesen Forderungen nachzukommen. Betroffene sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen.

    Grundsätzlich sollte keine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, da sich der Betroffene damit verpflichtet, die Urheberrechtsverletzung während der nächsten 30 Jahre nicht zu wiederholen. Andernfalls würden noch höhere Strafzahlungen von bis zu 5.000 Euro fällig. Auch die Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen sind meist viel zu hoch angesetzt. Oft lassen sich die Summen durch anwaltliche Verhandlungen verringern oder ganz abwehren. Es empfiehlt sich zudem, keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei aufzunehmen, da alle Aussagen später auch gegen den Betroffenen verwendet werden können.

    Wer eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, sollte sich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN wenden. Wir setzen uns dafür ein, die Strafen für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zu mildern oder abzuwenden und übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Abmahnkanzlei. Betroffenen bieten wir eine kostenlose telefonische Erstberatung an, in der wir den individuellen Fall einschätzen und die weiteren rechtlichen Schritte erklären. Rufen Sie uns an: 030/200 590 7777. Wir helfen Ihnen gern!


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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