Warum Optionsscheine keine Termingeschäfte sind
Hunderttausende Anleger sind von der Definition betroffen
Hunderttausende Anleger sind von der Definition betroffen
Der Steuerjurist Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen vertritt die Auffassung, dass es gute Gründe dafür gibt, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte zu betrachten. Sollte sich diese Auffassung
durchsetzen, dürften Privatanleger aufatmen – die neue Verschärfung im Steuerrecht beträfe sie weitgehend nicht.
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