Triple für die Nutzhanfindustrie
Gute Aussichten für CBD und Hanf in Kosmetik und Lebensmitteln - Seite 2
zuständige Generaldirektion (GD Grow) der EU-Kommission auf die entsprechende
Aktualisierung der Datenbank hingewiesen. Damit sind ab sofort auch natürliche
CBD-Isolate aus der Hanfpflanze in Kosmetika erlaubt. Der neue Cosing-Eintrag
basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2020,
CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Neue toxikologische Bewertung von Hanflebensmitteln
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) folgt endlich nicht mehr den
veralteten Richtwerten des Bundesinstituts für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) aus dem Jahr 2000. Vielmehr
empfiehlt das BfR nun die toxikologische Beurteilung von hanfhaltigen
Lebensmitteln auf Grundlage der von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 abgeleiteten akuten Referenzdosis
(ARfD) von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht. Diese Dosis (70 Mikrogramm
delta-9-THC beim erwachsenen Europäer) entspricht der geschätzten maximalen
delta-9-THC-Menge, die laut EFSA ohne erkennbares gesundheitliches Risiko im
Verlauf eines Tages gegessen und getrunken werden darf.
Bereits 2018 erkannte das BfR nach eigenen Angaben, dass die alten Richtwerte
aus dem Jahr 2000 nicht mehr wissenschaftlichen Ansprüchen entsprachen. Jetzt,
drei Jahre später, schließt sich das Bundesinstitut in seiner Risikobewertung
endlich dem aktuellen Richtwert auf europäischer Ebene an. Die Empfehlung der
EFSA zur toxikologischen Beurteilung von hanfhaltigen Lebensmitteln erfolgte
bereits 2015.
Die EIHA fordert die deutschen Behörden bereits seit fünfzehn Jahren dazu auf,
ihre Richtwerte zu überprüfen. Aber auch der empfohlene Richtwert der EFSA von 1
Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht führt immer noch zu einer unnötig
strengen akuten Referenzdosis. Die Gesundheitsbehörden in Kanada und in der
Schweiz sowie in Australien und in Neuseeland arbeiten mit sechs- bis siebenmal
so hohen Richtwerten.
Einer Überprüfung nach allgemein anerkannten Regeln der Risikobewertung, auch
den eigenen Regeln der EFSA, würde der Empfehlungswert von 1 Mikrogramm
delta-9-THC/kg nicht standhalten. Insbesondere verweist die EIHA seit Jahren auf
den völlig unnötig hoch angesetzten Unsicherheitsfaktor bei der Ableitung der
Referenzdosis. Verglichen mit wirklich bedenklichen Substanzen (Toxinen) in
Lebensmitteln wie Alkohol, Koffein, Nikotin, Glykoalkaloide (z. B. Solanin aus
Kartoffeln) oder Morphin (aus Mohnsamen) ist der Unsicherheitsfaktor bei THC
absurd unverhältnismäßig und unwissenschaftlich. Es gibt nach wie vor keine
wissenschaftlichen Belege dafür, dass solch niedrige THC-Gehalte in
Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Link zur Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021
BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung hanfhaltiger
Lebensmittel (https://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-empfiehlt-akute-referenzdosis-a
ls-grundlage-zur-beurteilung-hanfhaltiger-lebensmittel.pdf)
Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):
"Die europäischen Rechtsmühlen mahlen dank der Arbeit der EIHA nicht mehr ganz
so langsam. Wir haben erst Februar und schon liegen drei wichtige Ergebnisse für
die Nutzhanfindustrie vor. Aber das ist noch nicht genug. Jetzt müssen wir vor
allem die deutschen Behörden dazu bringen, ihre willkürliche Einstellung zu
Nutzhanf endlich durch wissenschaftliche Bewertungen zu ersetzen. Deutschland
sollte die Chance haben, auch bei Nutzhanf der größte Produktionsstandort und
der wichtigste Handelsplatz auf dem europäischen Binnenmarkt zu werden."
Pressekontakt:
EIHA Kommunikation D-A-CH
Daniel Kruse | EIHA-Präsident (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rüdiger Tillmann | EIHA-Sprecher Media Relations D-A-CH
Fon +49 171 3677028 | mailto:r.tillmann@jole-newsroom.com
EIHA Communications EUROPE
Victoria Troyano | EIHA Executive Assistant and Communications Officer
Fon +32 471 870659 | mailto:victoria.troyano@eiha.org
EIHA Main Office
European Industrial Hemp Association
Rue Montoyer 31 | 1000 Brussels | Belgium
EIHA Administrative Office
EIHA e. V.
Münsterstraße 336 | 40470 Düsseldorf | Deutschland
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/141925/4846123
OTS: European Industrial Hemp Association (EIHA)
veralteten Richtwerten des Bundesinstituts für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) aus dem Jahr 2000. Vielmehr
empfiehlt das BfR nun die toxikologische Beurteilung von hanfhaltigen
Lebensmitteln auf Grundlage der von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 abgeleiteten akuten Referenzdosis
(ARfD) von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht. Diese Dosis (70 Mikrogramm
delta-9-THC beim erwachsenen Europäer) entspricht der geschätzten maximalen
delta-9-THC-Menge, die laut EFSA ohne erkennbares gesundheitliches Risiko im
Verlauf eines Tages gegessen und getrunken werden darf.
Bereits 2018 erkannte das BfR nach eigenen Angaben, dass die alten Richtwerte
aus dem Jahr 2000 nicht mehr wissenschaftlichen Ansprüchen entsprachen. Jetzt,
drei Jahre später, schließt sich das Bundesinstitut in seiner Risikobewertung
endlich dem aktuellen Richtwert auf europäischer Ebene an. Die Empfehlung der
EFSA zur toxikologischen Beurteilung von hanfhaltigen Lebensmitteln erfolgte
bereits 2015.
Die EIHA fordert die deutschen Behörden bereits seit fünfzehn Jahren dazu auf,
ihre Richtwerte zu überprüfen. Aber auch der empfohlene Richtwert der EFSA von 1
Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht führt immer noch zu einer unnötig
strengen akuten Referenzdosis. Die Gesundheitsbehörden in Kanada und in der
Schweiz sowie in Australien und in Neuseeland arbeiten mit sechs- bis siebenmal
so hohen Richtwerten.
Einer Überprüfung nach allgemein anerkannten Regeln der Risikobewertung, auch
den eigenen Regeln der EFSA, würde der Empfehlungswert von 1 Mikrogramm
delta-9-THC/kg nicht standhalten. Insbesondere verweist die EIHA seit Jahren auf
den völlig unnötig hoch angesetzten Unsicherheitsfaktor bei der Ableitung der
Referenzdosis. Verglichen mit wirklich bedenklichen Substanzen (Toxinen) in
Lebensmitteln wie Alkohol, Koffein, Nikotin, Glykoalkaloide (z. B. Solanin aus
Kartoffeln) oder Morphin (aus Mohnsamen) ist der Unsicherheitsfaktor bei THC
absurd unverhältnismäßig und unwissenschaftlich. Es gibt nach wie vor keine
wissenschaftlichen Belege dafür, dass solch niedrige THC-Gehalte in
Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Link zur Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021
BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung hanfhaltiger
Lebensmittel (https://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-empfiehlt-akute-referenzdosis-a
ls-grundlage-zur-beurteilung-hanfhaltiger-lebensmittel.pdf)
Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):
"Die europäischen Rechtsmühlen mahlen dank der Arbeit der EIHA nicht mehr ganz
so langsam. Wir haben erst Februar und schon liegen drei wichtige Ergebnisse für
die Nutzhanfindustrie vor. Aber das ist noch nicht genug. Jetzt müssen wir vor
allem die deutschen Behörden dazu bringen, ihre willkürliche Einstellung zu
Nutzhanf endlich durch wissenschaftliche Bewertungen zu ersetzen. Deutschland
sollte die Chance haben, auch bei Nutzhanf der größte Produktionsstandort und
der wichtigste Handelsplatz auf dem europäischen Binnenmarkt zu werden."
Pressekontakt:
EIHA Kommunikation D-A-CH
Daniel Kruse | EIHA-Präsident (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rüdiger Tillmann | EIHA-Sprecher Media Relations D-A-CH
Fon +49 171 3677028 | mailto:r.tillmann@jole-newsroom.com
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EIHA e. V.
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OTS: European Industrial Hemp Association (EIHA)