Auto Kredit Widerruf: Auch korrigierte Verträge von S-Kreditpartner sind fehlerhaft
Wer sein Fahrzeug bei S-Kreditpartner, der Kfz-Bank der Sparkassen finanziert hat, hat gute Chancen auf einen Widerruf des Autokredits.
Zwar hat das Kreditinstitut seine Vertragsunterlagen bereits korrigiert. Dennoch ist die Widerrufsbelehrung immer noch falsch. Das hat nun das Landgericht Berlin entschieden.
Zahlreiche Autobanken verwenden immer noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dies ermöglicht es Kunden, ihren Vertrag zu widerrufen und ihr Fahrzeug zu attraktiven Konditionen zurückzugeben. Einen besonderen Fall liefert nun S-Kreditpartner, eine Tochter der Sparkassen. Die Bank hat ihre Kunden bereits darüber informiert, dass sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und korrigierte diese vermeintlich. Experten sprechen dabei von einer sogenannten Nachbelehrung. Doch auf diese, angebliche verbesserte Widerrufsbelehrung entpuppt sich nun ebenfalls als fehlerhaft. Das stellt das Landgericht Berlin (Az. 21 O 86/20) in einem aktuellen Urteil fest.
Das Gericht bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die beide erklären, dass der sogenannte Kaskadenverweis private Kreditnehmer nicht klar und verständlich über ihre Rechte zum Widerruf eines Darlehens aufklärt. Die Konsequenz: Die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt nicht zu laufen. Kunden können eine Kfz-Finanzierung (also einen Kredit oder einen privaten Leasing-Vertrag) deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.
Dieser Widerruf kann sehr lukrativ sein. Je nach Vertrag erhält der Kunde durch diesen Widerrufsjoker beispielsweise seine gezahlten Raten wieder vollständig zurück und hat das Fahrzeug somit kostenlos genutzt. Entsprechend urteilten beispielsweise das Landgericht und das Oberlandesgericht München gegen Sixt Leasing.
Neben S-Kreditpartner sind noch zahlreiche andere Autobanken von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen. Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf sind beispielsweise Verträge von Santander Bank, Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank, Auto Europa, Targo Bank und Bank 11 angreifbar. Ein Widerruf kann in diesen Fällen einen Vorteil von mehreren tausend Euro bringen.
Private Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei einer der genannten Banken per Kredit oder Leasing finanziert haben, können bei der IG Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob ihr Vertrag fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, so unterstützen die Anwälte der Interessengemeinschaft bei der Umsetzung des Widerrufs.