Dieselabgasskandal der Audi AG
EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus! (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Der Dieselskandal der Audi AG zieht immer weitere
Kreise. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen. Bei
Audi sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4
(ab Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7
(ab Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi
SQ5 (ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).
Der Dieselabgasskandal dreht sich in der öffentlichen Diskussion oftmals um die
Vierzylinder-Motoren EA189 und EA288 der Volkswagen AG. Diese Motoren mit den
Abgasnormen Euro 5 beziehungsweise Euro 6 sind millionenfach über so gut wie
alle Baureihen der Volkswagen AG verbaut. Nicht vergessen darf man aber, dass
auch bei vielen anderen Herstellern Dieselabgasmanipulationen nachgewiesen sind.
Dazu gehört der Dieselskandal der Audi AG. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt auch
nicht aus den Schlagzeilen. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei
Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des
Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG
hergestellt und zugeliefert wird. Der Dreiliter-TDI-Motor von Audi wird in
Oberklasse-Dieselfahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut. Bei Audi
sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4 (ab
Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7 (ab
Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi SQ5
(ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).
"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Diskussion zuletzt nochmals weiter
entfacht. Unter dem Code 23X6 hat die Behörde diverse Audi-Modelle mit V-TDI
Motoren zurückgerufen. Grund dafür ist eine unzulässige Abschalteinrichtung
beziehungsweise eine unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems. Audi
muss diese Funktionen entfernen. Das ist insofern eine Neuentwicklung, als dass
bis zuletzt unter dem Rückruf-Code 23Z2 eine freiwillige Servicemaßnahme von
Audi bei vielen Modellen durchgeführt wurde. Bei diesen Maßnahmen handelt es
sich nicht mehr um eine freiwillige Servicemaßnahme, sondern um einen
verpflichtenden Rückruf. Inhalt der Maßnahme ist nun, eine unzulässige
Abschalteinrichtung zu entfernen. Das bedeutet kurz gesagt: Die in Frage
stehenden Autos sind vom Diesel-Abgasskandal betroffen", erläutert der
Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
Kreise. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen. Bei
Audi sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4
(ab Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7
(ab Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi
SQ5 (ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).
Der Dieselabgasskandal dreht sich in der öffentlichen Diskussion oftmals um die
Vierzylinder-Motoren EA189 und EA288 der Volkswagen AG. Diese Motoren mit den
Abgasnormen Euro 5 beziehungsweise Euro 6 sind millionenfach über so gut wie
alle Baureihen der Volkswagen AG verbaut. Nicht vergessen darf man aber, dass
auch bei vielen anderen Herstellern Dieselabgasmanipulationen nachgewiesen sind.
Dazu gehört der Dieselskandal der Audi AG. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt auch
nicht aus den Schlagzeilen. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei
Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des
Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG
hergestellt und zugeliefert wird. Der Dreiliter-TDI-Motor von Audi wird in
Oberklasse-Dieselfahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut. Bei Audi
sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4 (ab
Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7 (ab
Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi SQ5
(ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).
"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Diskussion zuletzt nochmals weiter
entfacht. Unter dem Code 23X6 hat die Behörde diverse Audi-Modelle mit V-TDI
Motoren zurückgerufen. Grund dafür ist eine unzulässige Abschalteinrichtung
beziehungsweise eine unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems. Audi
muss diese Funktionen entfernen. Das ist insofern eine Neuentwicklung, als dass
bis zuletzt unter dem Rückruf-Code 23Z2 eine freiwillige Servicemaßnahme von
Audi bei vielen Modellen durchgeführt wurde. Bei diesen Maßnahmen handelt es
sich nicht mehr um eine freiwillige Servicemaßnahme, sondern um einen
verpflichtenden Rückruf. Inhalt der Maßnahme ist nun, eine unzulässige
Abschalteinrichtung zu entfernen. Das bedeutet kurz gesagt: Die in Frage
stehenden Autos sind vom Diesel-Abgasskandal betroffen", erläutert der
Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
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