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    Dieselabgasskandal der Audi AG  283  0 Kommentare EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus! (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Der Dieselskandal der Audi AG zieht immer weitere
    Kreise. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen. Bei
    Audi sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4
    (ab Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7
    (ab Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi
    SQ5 (ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).

    Der Dieselabgasskandal dreht sich in der öffentlichen Diskussion oftmals um die
    Vierzylinder-Motoren EA189 und EA288 der Volkswagen AG. Diese Motoren mit den
    Abgasnormen Euro 5 beziehungsweise Euro 6 sind millionenfach über so gut wie
    alle Baureihen der Volkswagen AG verbaut. Nicht vergessen darf man aber, dass
    auch bei vielen anderen Herstellern Dieselabgasmanipulationen nachgewiesen sind.
    Dazu gehört der Dieselskandal der Audi AG. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt auch
    nicht aus den Schlagzeilen. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei
    Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des
    Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG
    hergestellt und zugeliefert wird. Der Dreiliter-TDI-Motor von Audi wird in
    Oberklasse-Dieselfahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut. Bei Audi
    sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4 (ab
    Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr 2011), Audi A6 (ab Baujahr 2011), Audi A7 (ab
    Baujahr 2011), Audi A8 (ab Baujahr 2010), Audi Q5 (ab Baujahr 2014), Audi SQ5
    (ab Baujahr 2015) und Audi Q7 (ab Baujahr 2008).

    "Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Diskussion zuletzt nochmals weiter
    entfacht. Unter dem Code 23X6 hat die Behörde diverse Audi-Modelle mit V-TDI
    Motoren zurückgerufen. Grund dafür ist eine unzulässige Abschalteinrichtung
    beziehungsweise eine unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems. Audi
    muss diese Funktionen entfernen. Das ist insofern eine Neuentwicklung, als dass
    bis zuletzt unter dem Rückruf-Code 23Z2 eine freiwillige Servicemaßnahme von
    Audi bei vielen Modellen durchgeführt wurde. Bei diesen Maßnahmen handelt es
    sich nicht mehr um eine freiwillige Servicemaßnahme, sondern um einen
    verpflichtenden Rückruf. Inhalt der Maßnahme ist nun, eine unzulässige
    Abschalteinrichtung zu entfernen. Das bedeutet kurz gesagt: Die in Frage
    stehenden Autos sind vom Diesel-Abgasskandal betroffen", erläutert der
    Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
    Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
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