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    Pure Extracts beantragt Zulassung neuer Cannabis- und CBD-Produkte

    Pure Extracts Technologies macht den nächsten Schritt in Richtung Markteinführung neuer Cannabis- und CBD-Produkte.

    Der nächste Schritt ist gemacht: Die Extraktionsgesellschaft Pure Extracts Technologies (CSE PULL / WKN A2QJAJ), die sich auf die Sektoren Cannabis, Hanf, funktionale Pilze und Psychedelika ausgerichtet hat, rückt dem Markteintritt mit einer ganzen Reihe neuer Produkte immer näher!

    Wie das Unternehmen nämlich brandaktuell meldet, hat der Vertriebspartner der Tochtergesellschaft Pure Extracts Manufacturing einen NNCP-Antrag (Notice of New Cannabis Product) bei Health Canada eingereicht. Darin beantragt man die Zulassung der an Endkunden gerichteten Cannabisprodukte, darunter Cannabisextrakte und Cannabislebensmittel.

    Insgesamt wurden für mehr als 20 Lagerungseinheiten (Stock Keeping Units bzw. SKU) Produktidentifikatoren zur Zulassung eingereicht, darunter THC-Vapes, CBD-Vapes, 1:1 gemischte Vapes und allein drei verschiedene Geschmacksrichtungen / Rezepturen für Weingummis. Pure Extracts will diese Produkte unter den Markennamen Pure Pulls Vapes und Pure Chews Gummies verkaufen und wartet schon darauf, dass die Produkte bei von den kanadischen Provinzen autorisierten Vertriebsstellen und Einzelhändlern landesweit (!) zum Verkauf angeboten werden können.

    Gleichzeitig arbeitet Pure Extracts natürlich daran, das Portfolio an Cannabis 2.0-Produkten auszubauen, wobei man sich auf die 34 unternehmenseigenen Rezepturen für Vollspektrumöle für E-Zigaretten (Pure Pulls) sowie die neuen Weingummis (Pure Chews), die man unter Lizenz von Taste-T (dem Hersteller der Cannabisweingummis der Marke Fireball) produziert, konzentriert.

    Laut Pure Extracts-CEO Ben Nikolaevsky sind die Produkte des Unternehmens bei den von den Provinzen autorisierten Vertriebsstellen und Einzelhändlern stark nachgefragt. Man freue sich deshalb schon sehr darauf, diese qualitativ hochwertigen Produkte Anfang des zweiten Quartals 2021 bei den Endkunden platzieren zu können.

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    Gemäß §34b WpHG und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Pure Extracts Technologies halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen könnte. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Pure Extracts Technologies) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung zu Pure Extracts Technologies entlohnt. Diese Dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Pure Extracts Technologies profitieren. Dies ist ein weiterer Interessenkonflikt.




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