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    ROUNDUP  119  0 Kommentare Verfassungsrichter urteilen zur Rolle des Bundestags bei Ceta

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wegen des umstrittenen europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta sind beim Bundesverfassungsgericht etliche Klagen anhängig - am Dienstag (12.00 Uhr) verkünden die Karlsruher Richter ein erstes Urteil. In dem Verfahren wirft die Linksfraktion dem Bundestag vor, lediglich eine Stellungnahme zu Ceta beschlossen zu haben, kein Gesetz. Damit sei er seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen. (Az. 2 BvE 4/16)

    Der Beschluss der Stellungnahme war im September 2016 von CDU/CSU und SPD beantragt worden. Die Linken sprechen von einem Freibrief für die Bundesregierung. In der Verhandlung am 13. Oktober waren allerdings Zweifel an der Zulässigkeit ihrer Organklage aufgekommen.

    Im Organstreitverfahren entscheidet Karlsruhe Konflikte zwischen obersten Bundesorganen über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete oder Fraktionen können klagen. In diesem Fall schienen die Richterinnen und Richter aber ein Problem zu sehen - denn die Mehrheit im Bundestag war nun einmal zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung gekommen.

    Der Bundestag hat Mitwirkungsrechte, wenn zum Beispiel Kompetenzen von nationalen auf EU-Institutionen übertragen werden. Eine Stellungnahme des Bundestags muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrundelegen.

    Die Linksfraktion klagt wegen Ceta auch gegen die Bundesregierung. Über diese zweite Organklage und mehrere anhängige Verfassungsbeschwerden anderer Kläger wird der Zweite Senat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. 2016 hatte er im Eilverfahren die deutsche Beteiligung erlaubt. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich.

    Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist erst zum Teil passiert. In Deutschland kann Ceta erst ratifiziert werden, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klagen entschieden hat./sem/DP/zb





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