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    Folge des Wirecard Skandals  3060  7 Kommentare Bafin prüft: Ist EY als Prüfer für Finanzkonzerne noch geeignet?

    Die Aufsichtsbehörde Bafin prüft, ob EY künftig noch als Wirtschaftsprüfer für Finanzkonzerne arbeiten darf. Eine Absage könnte dramatische Konsequenzen haben – auch für Aktionäre von Wirecard.

    Die Rolle als langjähriger Wirtschaftsprüfer des Skandalunternehmens Wirecard könnte für EY (früher Ernst&Young) weit größere Konsequenzen haben als bisher gedacht. Offenbar prüft die Bafin derzeit, ob EY weiterhin als Wirtschaftsprüfer von Finanzunternehmen geeignet ist. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Florian Toncar hervor, von der das Handelsblatt berichtet.

    Ein negatives Urteil durch die Bafin würde eine weitere massive Rufschädigung von EY bedeuten und könnte zum Verlust von Prüfungsmandaten führen. Gleichzeitig wäre es ein wichtiger Wegweiser für die Schadensersatzforderungen von geschädigten Wirecard Anlegern. Entscheidet die Bafin nämlich, dass EY nicht mehr für die Prüfung von Finanzdienstleistern geeignet ist, so dürfte das im Umkehrschluss bedeuten, dass im Fall Wirecard schwerwiegende Verstöße vorliegen.

    Ob diese dann zu Schadensersatzforderungen berechtigen, hat natürlich nicht die Bafin zu entscheiden, sondern ein ordentliches Gericht. Allerdings hat die Sichtweise der Aufsichtsbehörde, die im Fall Wirecard selbst unter Beschuss steht, immer noch ein gehöriges Gewicht.

    Insofern dürfte es interessant sein, zu verfolgen, wie sich die Bafin hier positioniert. Das Musterverfahren von geschädigten Wirecard Anlegern gegen EY wird demnächst beginnen. Aktionäre, Anleihegläubiger und Derivate Anleger, die mit Wirecard Papieren Geld verloren haben, können sich hier noch anschließen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet dabei die Möglichkeit, sich mithilfe einer Prozessfinanzierung an der Klage zu beteiligen, ohne dass ein Kostenrisiko entsteht. Lediglich im Erfolgsfall wird dabei ein Honorar in Höhe von 20 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes fällig.

    Die Tatsache, dass eine solche Prozessfinanzierung angeboten wird, zeigt, dass Investoren die Chancen als sehr hoch einschätzen, dass EY letztlich Schadensersatz an Wirecard Anleger zahlen muss. Sollte EY von der Bafin künftig als nicht geeignet zur Prüfung von Finanzdienstleistern eingestuft werden, so würde das die Chancen weiter erhöhen. Geschädigte Anleger sollten daher mithilfe der IG Widerruf prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Entschädigung bzw. Kompensation sie haben. Dies betrifft neben der Schadensersatzklage gegen EY auch die Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sowie eine Staatshaftungsklage in Zusammenhang mit dem möglichen Fehlverhalten der Bafin.



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Folge des Wirecard Skandals Bafin prüft: Ist EY als Prüfer für Finanzkonzerne noch geeignet? Die Aufsichtsbehörde Bafin prüft, ob EY künftig noch als Wirtschaftsprüfer für Finanzkonzerne arbeiten darf. Eine Absage könnte dramatische Konsequenzen haben – auch für Aktionäre von Wirecard.