Landgericht Kassel: Kutscheras Aussagen sind nicht volksverhetzend
Biologieprofessor Ulrich Kutschera wurde freigesprochen. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Kassel, bei dem Kutschera im August vergangenen Jahres wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, wurde damit aufgehoben. Das Landgericht Kassel kam am Dienstag in zweiter Instanz zu dem Urteil, dass Aussagen von Kutschera nicht als Volksverhetzung zu werten seien. Es handele
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Ein Beitrag von Holger Douglas.