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    Dieselskandal beim EA897  206  0 Kommentare Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im
    Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
    Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und
    sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
    vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen
    bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor
    stammt aus dem Hause der Audi AG.

    Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat mit
    seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi
    AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20)
    zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
    dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von
    vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie
    zur Übernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
    Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897
    und sechs Zylindern (Euro 6).

    Der Kläger hatte das Oberklassefahrzeug am 11. August 2017 als Neufahrzeug mit
    zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das
    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge
    dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens
    zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte "Strategie A")
    einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um
    die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim
    Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus)
    an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das
    Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem
    Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit
    W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
    Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
    Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der
    ersten Stunde.

    Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
    deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB
    sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu
    ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und
    vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch
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