Dieselskandal beim EA897
Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im
Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und
sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen
bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor
stammt aus dem Hause der Audi AG.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat mit
seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi
AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20)
zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von
vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie
zur Übernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897
und sechs Zylindern (Euro 6).
Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht
Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und
sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen
bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor
stammt aus dem Hause der Audi AG.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ) hat mit
seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi
AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20)
zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von
vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie
zur Übernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897
und sechs Zylindern (Euro 6).
Der Kläger hatte das Oberklassefahrzeug am 11. August 2017 als Neufahrzeug mit
zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge
dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens
zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte "Strategie A")
einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um
die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim
Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus)
an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das
Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem
Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit
W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der
ersten Stunde.
Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB
sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu
ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und
vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch
zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge
dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens
zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte "Strategie A")
einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um
die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim
Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus)
an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das
Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem
Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit
W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und
Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des
Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der
ersten Stunde.
Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB
sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu
ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und
vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte