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    Transparenz bei grünen Anlagen  7741  2 Kommentare ESG-Experte Gabriel zur Offenlegungsverordnung: “wichtiger Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit am Finanzmarkt”

    Ab dem 10. März gilt die Offenlegungsverordnung der EU. Die Verordnung regelt die nachhaltigkeitsbezogenen (ESG) Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. wallstreet:online hat mit Experten dazu gesprochen.

    Nachhaltigkeitskriterien (ESG: Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance) werden Teil der Pflichtkommunikation von Finanzdienstleistern: Ab morgen müssen quasi alle Finanzmarktteilnehmer sowie Finanzberater umfassende Informationen zu ESG-Kriterien bereitstellen. Die ESG- Berichtspflichten betreffen dabei sowohl die Unternehmens- als auch die Produktebene. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft müsste beispielsweise ESG-Daten zu seinen aufgelegten Fonds und der eigenen Gesellschaft bereitstellen.

    Klaus Gabriel, Geschäftsführer bei CRIC e.V., einem Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage, sagte gegenüber wallstreet:online: „Die Offenlegungsverordnung ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit am Finanzmarkt, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten anstrebt und damit zur Vermeidung von Greenwashing beiträgt. Aus unserer Sicht ist es zudem zu begrüßen, dass das Konzept der doppelten Materialität in der Verordnung Berücksichtigung findet. Damit wird deutlich gemacht, dass es nicht nur um ein umfassenderes Risikomanagement bei Finanzanlagen, sondern auch um die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen geht.“

    Ähnlich sieht dies auch Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland. In einer Pressemitteilung heiß es:  „Die EU-Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzmarkt. Sie wird Unternehmen, Vermögensverwalter und Anlageberater grundlegend zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit verpflichten und damit fast den gesamten Markt für Investment- und Anlageprodukte abdecken. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen belegen, wie sie mit umweltbezogenen und sozialen Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Außerdem wie nachhaltig ihre Strategien oder Produkte sind und welche negativen Auswirkungen sie auf Nachhaltigkeitsziele verursachen. Alle notwendigen Daten müssen dafür nach und nach veröffentlicht werden.“

    Volker Weber, Vorstandsvorsitzender des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG), begrüßt ebenfalls die Offenlegungsverordnung. Sie führe dazu, „dass sich die gesamte Finanzbranche mit dem Thema 'Nachhaltigkeit' beschäftigt und damit stehen die Nachhaltigen Geldanlagen weiter im Fokus von Anbietern und Investoren.“ Er macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass „vielen Finanzmarktteilnehmern die Materie weiterhin unklar ist. Es fehlt an klaren Formulierungsvorlagen und Best-Practice-Beispielen“. Er sei jedoch optimistisch, dass sich dies schon bald ändern werde.

    Die neuen ESG-Berichtspflichten gelten nicht nur für europäische Fondsgesellschaften, sondern auch für Finanzkonzerne, die Versicherungsanlagepro­dukte anbieten, Kreditinstitute mit Portfolioverwaltung, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Finanzberater und weitere.

    Die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union (EU) ist Teil des EU-Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum. Neben der Offenlegungsverordnung arbeitet die EU noch an einer Reihe weiterer Nachhaltigkeitsinitiativen im Finanzsektor: Der Taxonomie-Verordnung, den Green Bond Standards, dem EU Ecolabel für Finanzprodukte und weiteren.

    Autor: Ferdinand Hammer, wallstreet:online Zentralredaktion





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    Verfasst vonFerdinand Hammer
    Transparenz bei grünen Anlagen ESG-Experte Gabriel zur Offenlegungsverordnung: “wichtiger Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit am Finanzmarkt” Ab dem 10. März gilt die Offenlegungsverordnung der EU. Die Verordnung regelt die nachhaltigkeitsbezogenen (ESG) Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. wallstreet:online hat mit Experten dazu gesprochen.