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    Befragung von 200 Unternehmen zur Gewährleistung  475  0 Kommentare Ärgernis Beweislastumkehr / Bei vielen Händlern endet der zweijährige Käuferschutz faktisch nach sechs Monaten - Seite 2


    einzugehen.

    Wieder andere erklärten, sie reichten Reklamationen einfach an den jeweiligen
    Hersteller weiter und stellten es in dessen Ermessen, ob Kunden ihre
    Gewährleistungsansprüche einlösen können. Mitunter wurde auch ein stringentes
    Vorgehen bei Reklamationen abgestritten. Jede Beschwerde würde als "konkreter
    Einzelfall" behandelt.

    Erfreulich dagegen: Immerhin 48 Probanden gingen auf die Fragen der
    Verbraucherzentrale ein, darunter viele große Unternehmen. Und zwei Drittel (32)
    beteuerten, auf die Beweislastumkehr zu verzichten.

    Besonders großzügig gab sich der Herstellershop von Jack Wolfskin. Der sah für
    Käufer mit Kundenkarte sogar "eine dreijährige Gewährleistung" vor. Überhaupt
    fiel diese Shopsparte positiv auf. Weitere zehn von 13 Herstellershops im
    Verbraucherzentralen-Check beließen es bei den gesetzlich vorgesehenen zwei
    Jahren - ohne Beweise zu fordern. Ebenso hielten es auch diverse
    Branchenschwergewichte: darunter Amazon, Aldi-Nord und Lidl, H&M, Rossmann und
    Tchibo.

    Doch es gab auch Merkwürdigkeiten: Unterschiede je nach Warengruppe machte nach
    eigenen Angaben der Umweltversand Waschbär. Bei Elektroartikeln brauche es auch
    nach sechs Monaten keinen Beweis, bei Textilien hingegen seien "im Normalfall"
    Fotos zum Artikelzustand vorzulegen.

    Kurios wickelte der Shoppingsender QVC Reklamationen ab. Für "hochwertige
    Artikel (> 500 Euro)" gelte "aus Kulanz eine Gewährleistung ohne
    Verschuldensnachweis innerhalb von 12 Monaten". Wer Artikel für bis zu 500 Euro
    kauft, müsse sich dagegen einer "Einzelfallentscheidung" stellen.

    Das ist zumindest etwas besser für Kunden als direkt nach sechs Monaten den
    Reklamations-Stopp "Beweislastumkehr" gezeigt zu bekommen. Zu diesem drastischen
    Vorgehen bekannten sich insgesamt 16 Shops in der Umfrage. Dazu gehörten sechs
    Händler der Otto-Group (neben Otto etwa Baur, Bonprix, Manufactum) sowie die
    Elektronikriesen Saturn und Mediamarkt. Dazu zählten etwa Ikea und der
    Haushaltswarenspezialist WMF sowie der Shop von Adidas.

    Das doppelt Ärgerliche: Erfahren können das Kunden kaum. Nicht mal, wenn sie
    sich die Mühe machen, ins Kleingedruckte zu schauen. Dort treffen sie in der
    Regel auf lapidare Sätze wie: "Für Verbraucher gilt die gesetzliche
    Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware." (Saturn).

    Das böse Wort "Beweislastumkehr" suchten die Verbraucherschützer vergebens auf
    den Shopseiten der Unternehmen.

    Pressekontakt:

    Georg Tryba
    Tel. (0211) 38 09-101
    mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4859981
    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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