Befragung von 200 Unternehmen zur Gewährleistung
Ärgernis Beweislastumkehr / Bei vielen Händlern endet der zweijährige Käuferschutz faktisch nach sechs Monaten - Seite 2
einzugehen.
Wieder andere erklärten, sie reichten Reklamationen einfach an den jeweiligen
Hersteller weiter und stellten es in dessen Ermessen, ob Kunden ihre
Gewährleistungsansprüche einlösen können. Mitunter wurde auch ein stringentes
Vorgehen bei Reklamationen abgestritten. Jede Beschwerde würde als "konkreter
Einzelfall" behandelt.
Erfreulich dagegen: Immerhin 48 Probanden gingen auf die Fragen der
Verbraucherzentrale ein, darunter viele große Unternehmen. Und zwei Drittel (32)
beteuerten, auf die Beweislastumkehr zu verzichten.
Besonders großzügig gab sich der Herstellershop von Jack Wolfskin. Der sah für
Käufer mit Kundenkarte sogar "eine dreijährige Gewährleistung" vor. Überhaupt
fiel diese Shopsparte positiv auf. Weitere zehn von 13 Herstellershops im
Verbraucherzentralen-Check beließen es bei den gesetzlich vorgesehenen zwei
Jahren - ohne Beweise zu fordern. Ebenso hielten es auch diverse
Branchenschwergewichte: darunter Amazon, Aldi-Nord und Lidl, H&M, Rossmann und
Tchibo.
Doch es gab auch Merkwürdigkeiten: Unterschiede je nach Warengruppe machte nach
eigenen Angaben der Umweltversand Waschbär. Bei Elektroartikeln brauche es auch
nach sechs Monaten keinen Beweis, bei Textilien hingegen seien "im Normalfall"
Fotos zum Artikelzustand vorzulegen.
Kurios wickelte der Shoppingsender QVC Reklamationen ab. Für "hochwertige
Artikel (> 500 Euro)" gelte "aus Kulanz eine Gewährleistung ohne
Verschuldensnachweis innerhalb von 12 Monaten". Wer Artikel für bis zu 500 Euro
kauft, müsse sich dagegen einer "Einzelfallentscheidung" stellen.
Das ist zumindest etwas besser für Kunden als direkt nach sechs Monaten den
Reklamations-Stopp "Beweislastumkehr" gezeigt zu bekommen. Zu diesem drastischen
Vorgehen bekannten sich insgesamt 16 Shops in der Umfrage. Dazu gehörten sechs
Händler der Otto-Group (neben Otto etwa Baur, Bonprix, Manufactum) sowie die
Elektronikriesen Saturn und Mediamarkt. Dazu zählten etwa Ikea und der
Haushaltswarenspezialist WMF sowie der Shop von Adidas.
Das doppelt Ärgerliche: Erfahren können das Kunden kaum. Nicht mal, wenn sie
sich die Mühe machen, ins Kleingedruckte zu schauen. Dort treffen sie in der
Regel auf lapidare Sätze wie: "Für Verbraucher gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware." (Saturn).
Das böse Wort "Beweislastumkehr" suchten die Verbraucherschützer vergebens auf
den Shopseiten der Unternehmen.
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel. (0211) 38 09-101
mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4859981
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Käufer mit Kundenkarte sogar "eine dreijährige Gewährleistung" vor. Überhaupt
fiel diese Shopsparte positiv auf. Weitere zehn von 13 Herstellershops im
Verbraucherzentralen-Check beließen es bei den gesetzlich vorgesehenen zwei
Jahren - ohne Beweise zu fordern. Ebenso hielten es auch diverse
Branchenschwergewichte: darunter Amazon, Aldi-Nord und Lidl, H&M, Rossmann und
Tchibo.
Doch es gab auch Merkwürdigkeiten: Unterschiede je nach Warengruppe machte nach
eigenen Angaben der Umweltversand Waschbär. Bei Elektroartikeln brauche es auch
nach sechs Monaten keinen Beweis, bei Textilien hingegen seien "im Normalfall"
Fotos zum Artikelzustand vorzulegen.
Kurios wickelte der Shoppingsender QVC Reklamationen ab. Für "hochwertige
Artikel (> 500 Euro)" gelte "aus Kulanz eine Gewährleistung ohne
Verschuldensnachweis innerhalb von 12 Monaten". Wer Artikel für bis zu 500 Euro
kauft, müsse sich dagegen einer "Einzelfallentscheidung" stellen.
Das ist zumindest etwas besser für Kunden als direkt nach sechs Monaten den
Reklamations-Stopp "Beweislastumkehr" gezeigt zu bekommen. Zu diesem drastischen
Vorgehen bekannten sich insgesamt 16 Shops in der Umfrage. Dazu gehörten sechs
Händler der Otto-Group (neben Otto etwa Baur, Bonprix, Manufactum) sowie die
Elektronikriesen Saturn und Mediamarkt. Dazu zählten etwa Ikea und der
Haushaltswarenspezialist WMF sowie der Shop von Adidas.
Das doppelt Ärgerliche: Erfahren können das Kunden kaum. Nicht mal, wenn sie
sich die Mühe machen, ins Kleingedruckte zu schauen. Dort treffen sie in der
Regel auf lapidare Sätze wie: "Für Verbraucher gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware." (Saturn).
Das böse Wort "Beweislastumkehr" suchten die Verbraucherschützer vergebens auf
den Shopseiten der Unternehmen.
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel. (0211) 38 09-101
mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4859981
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.