checkAd

    Chance auf Schadensersatz  15279  1 Kommentar Brisantes Gutachten: Wirecard Anleger haben Anspruch auf Insolvenzquote

    Die Chancen auf Schadensersatz für Wirecard-Anleger steigen. Ein neues Gutachten eines renommierten Rechtswissenschaftlers sagt, dass Ansprüche aus Kursverlusten gleichrangig mit Forderungen anderer Gläubiger sind.

    Wichtiger Etappensieg für geschädigte Wirecard-Anleger: Sie können nun darauf hoffen, dass ihre Schadensersatzforderungen aus Kursverlusten mit Aktien und Derivaten des Skandalunternehmens als gleichrangige Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anerkannt werden.

    Ein nun veröffentlichtes Gutachten des renommierten Insolvenzrechtlers Prof. Georg Bitter von der Universität Mannheim kommt zu dem Schluss, dass Ansprüche aus Verlusten mit Aktien und Derivaten im Insolvenzverfahren von Wirecard genauso zu behandeln sind wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken. Das bedeutet, dass geschädigte Anleger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen können.

    Aussichtsreich sind jene Fälle, in denen die Papiere vor dem 18. Juni 2020 gekauft worden sind. Das ist das Datum, an dem Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung erstmals den Betrug offenlegte und von nicht auffindbaren Geldern in Höhe von 1,9 Mrd. Euro berichtete. Wer seine Aktien nach diesem Zeitpunkt gekauft hat, dürfte nach Ansicht von Experten nur geringe Chancen auf Schadensersatz haben.

    Um als Aktionär oder Derivate-Anleger Kursverluste im Insolvenzverfahren anerkannt zu bekommen, wird es jedoch aller Voraussicht nach nicht reichen, den Fragebogen des Insolvenzverwalters auszufüllen. Vielmehr wird eine fachgerechte und detaillierte Begründung der Ansprüche nötig sein, für die ein spezialisierter Anwalt zurate gezogen werden sollte. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche spezialisierte Anmeldung in Zusammenarbeit mit der größten deutschen Kanzlei für Anlegerrecht an.

    Für den 15. April ist ein sogenannter Prüfungstermin am Amtsgericht München angesetzt. Dort wird erwartet, dass Wirecard Insolvenzverwalter Michael Jaffé sich dazu äußert, wie er mit den Forderungen der Aktionäre umgehen wird. Bislang hat Jaffé aus Unternehmensverkäufen einen hohen dreistelligen Millionenbetrag erlöst – diese Summe wird im Laufe des Insolvenzverfahrens weiter steigen. Das nun vorgelegte Gutachten erhöht die Chancen deutlich, dass die Aktionäre bei der Verteilung dieser Gelder gleichrangig bedient werden.

    Unklar ist, wie hoch die Insolvenzquote im Verfahren der Wirecard AG ausfallen wird. Experten rechnen jedoch mit einem Wert um die zehn Prozent. Das würde bedeuten, dass ein Anleger, der 30.000 Euro mit Wirecard verloren hat, im Rahmen des Insolvenzverfahrens etwa 3.000 Euro erhalten würde. Zusätzlich bestehen für geschädigte Wirecard-Anleger sehr gute Chancen auf Schadensersatz mit einer Klage gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, die Firma EY (Ernst & Young). Hier bietet die IG Widerruf die Teilnahme an einer Prozessfinanzierung, bei der lediglich im Erfolgsfall Kosten entstehen. Interessierte Anleger können sich hier informieren und ihre Ansprüche prüfen lassen.



    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Chance auf Schadensersatz Brisantes Gutachten: Wirecard Anleger haben Anspruch auf Insolvenzquote Die Chancen auf Schadensersatz für Wirecard-Anleger steigen. Ein neues Gutachten eines renommierten Rechtswissenschaftlers sagt, dass Ansprüche aus Kursverlusten gleichrangig mit Forderungen anderer Gläubiger sind.