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    Haftungsfrage bei Astrazeneca - Anwalt sieht EU-Länder in der Pflicht

    WIEN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach der Freigabe des Impfstoffs von Astrazeneca durch die EU-Arzneimittelagentur EMA haben Rechtsexperten erneut die Frage der Haftung im Schadensfall aufgeworfen. Nach Ansicht des Wiener Anwalts Andreas Eustacchio müssen nach bisheriger Dokumentenlage die EU-Mitgliedsländer dafür aufkommen.

    "Die Verträge, die auf der Homepage der EU-Kommission abrufbar sind (...), die sagen ganz eindeutig, dass das eine zeitlich unbeschränkte und auch eine betragsmäßig unbeschränkte Haftung ist", sagte Eustacchio am Freitag im ORF-Radio. Etwaige Bestimmungen zur Beschränkung der Haftung durch die EU seien geschwärzt.

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    Ein Sprecher der EU-Kommission bekräftigte am Freitag, die EU-Verträge mit den Pharmakonzernen folgten dem EU-Prinzip der Produkthaftung der Hersteller. "Die Haftung liegt beim Hersteller, das ist das Grundprinzip, das war uns auch sehr wichtig, weil es guten Schutz für unsere Bürger bietet", sagte der Sprecher. "Allerdings kann in einigen speziellen Fällen der Hersteller beim Mitgliedsstaat Entschädigung beantragen." Welche Fälle dies genau seien, könne er nicht sagen, da entsprechenden Passagen der veröffentlichten Verträge auf Bitten der Hersteller geschwärzt seien.

    Ähnlich äußerte sich der Kommissionsvertreter in Österreich, Martin Selmayr, in einem Leserbrief an die Wiener Zeitung "Die Presse". Darin heißt es: "Eine generelle Haftungsübernahme durch die EU (...) gibt es nicht."

    In der öffentlichen Debatte über den Verzicht auf eine Notfall-Zulassung vom Impfstoffen in der EU - wie sie zum Beispiel in den USA erfolgte - war darauf hingewiesen worden, dass dieses Prozedere die Haftungsfrage auf die Hersteller abwälze./mrd/DP/nas






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