Steinhoff Aktie News Bis zu 78,1 Mio EUR dazu – D&O Versicherer „legen einen drauf“ beim Steinhoff Vergleichsvorschlag –
23.03.2021 – Während die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) durch die Eröffnung zweier Schutzschirmverfahren den entscheidenden Schritt zur endgültigen Entscheidung über die Annahme des seit Monaten vorliegenden Vergleichsvorschlags für die „Geschädigten des Bilanzbetrugs“ getan hat. Und Anfang März hat der Steinhoff CFO Theodore De Klerk Klartext über die anstehenden IPO’s der Pepco Group und Fantastic Furniture gesprochen – Termine die sicher zu sein scheinen.
Und nachdem der operative Status Quo. so schlecht nicht aussieht für einen Einzelhandelskonzern: Angefangen hatten wir mit dem Bilanzbericht zum Geschäftsjahr 2019/2020 – seit dem 26.02.2021 zugänglich – mit vielen Informationen auch über die mögliche Zukunft des Konzerns und den ungeprüften Zahlen zum 31.12.2020:
Heute ein weiterer Anreiz den Vergleichsvorschlag Steinhoffs anzunehmen – „Zuckerli“ oben drauf von Versicherungen 78,1 Mio EUR plus die DeLoitte 77,94 Mio EUR
Offensichtlich ist es Steinhoff gelungen von den D&O Versicherungen diverser in den Skandal mehr oder weniger verwickleten Manager weitere Gelder zu sichern, so dass jetzt die endgültige Entscheidung über die Annahme des Vergleichsvorschlags am 30.06.2021 vielleicht noch etwas leichter werden könnte. Nachdem man am 14.02.2021 mit den Wirtschaftsprüfern eine umfassende Einigung fand – mit den DELOITTE Landesgesellschaften in den Niederlanden und in Südafrika – konnte man nun die „Unterschreiber“ – Versicherungen – der D&O Versicherungen zu Zugeständnissen bewegen. Nicht für die Hauptbeschuldigten M. Jooste, B. La Grange, S. Grobler und S. Schmidt, aber für die anderen Manager: S. Booysen, D. Brink, C. Daun, H. Ferreira, T. Guibert, D. Konar, A. Krüger-Steinhoff, (heirs of) M. Lategan, J. Mouton, J. Nel, H. Odendaal, D. Schreiber, F. Sonn, H. Sonn, B. Steinhoff, P. van den Bosch, D. van der Merwe, J. van Zyl, C. Wiese und J. Wiese.
Und für diese scheint keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen, sondern „nur“ Nachlässigkeit, fehlende Kontrolle, zu später oder falsche Unternehmensmeldungen oder untergeordnete Beteiligung an den Betrügereien. So kann nun die urpsrünglich mit DELOITTE geschlossene Vereinbarung um die Versicherer erweitert zu einem „Steinhoff Settlement Support Agreement“ den Vergleich etwas mehr versüßen.