Die Gleichmacher am Werk
Gleichberechtigung, also gleiches Recht für alle, ist das Grundprinzip des Rechtsstaates: Niemand soll wegen irgendeines persönlichen Merkmals, sei es Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder ähnlichem, diskriminiert oder privilegiert werden. Mit Gleichheit oder Gleichstellung hat Gleichberechtigung nichts zu tun. Die Menschen sind nicht gleich, und einige zu privilegieren, weil man sie für zu kurz gekommen hält, ist
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Ein Beitrag von Cora Stephan.
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