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    DGAP-Adhoc  136  0 Kommentare Portigon AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung

    DGAP-Ad-hoc: Portigon AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    Portigon AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung

    25.03.2021 / 17:35 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Die Hauptversammlung der Portigon AG hat heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von rd. € 160 Mio. beschlossen. Die neuen Aktien wurden ausschließlich vom Land Nordrhein-Westfalen gezeichnet. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 dividendenberechtigt.

    Das Land Nordrhein-Westfalen und die Portigon AG sind darüber hinaus in fortgeschrittenen Gesprächen zum Abschluss einer strukturierten Kreditfazilität mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 in Höhe von rd. € 190 Mio.. Es ist vorgesehen, der Portigon AG die Möglichkeit einzuräumen, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowie unter Anrechnung dieser Kreditfazilität weitere Eigenkapitalerhöhungen zu erwirken.

    Der erwartete Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung dient der Erhöhung des aufsichtsrechtlichen Kapitals der Portigon AG. Mit der Liquidität aus der Kapitalerhöhung und der strukturierten Kreditfazilität ist der weitere Rückbau der Gesellschaft zur Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 abgesichert.




    Kontakt:
    Walter Ehlen
    Leiter Unternehmenssteuerung
    Völklinger Straße 4
    40519 Düsseldorf
    Tel. +49 211 890 995 10
    walter.ehlen@portigon-ag.de

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    E-Mail: Dr.Carsten.Hellinger@portigon-ag.de
    Internet: www.portigon-ag.de
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    WKN: 836490
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