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    EQS-Adhoc  177  0 Kommentare Generalversammlung 2021: Aktionäre genehmigen sämtliche Anträge - Seite 2

    Investoren Agenda:
    17. August 2021:     Medien- und Analystenkonferenz zum Halbjahresergebnis


    Als führender Schweizer Bau- und Immobiliendienstleister entwickelt und realisiert Implenia Lebensräume, Arbeitswelten und Infrastruktur für künftige Generationen in der Schweiz und in Deutschland. Zudem plant und erstellt Implenia in Österreich, Frankreich, Schweden und Norwegen komplexe Infrastrukturprojekte. Entstanden 2006, blickt Implenia auf eine rund 150-jährige Bautradition zurück. Das Unternehmen fasst das Know-how aus hochqualifizierten Beratungs-, Planungs- und Ausführungseinheiten unter einem Dach zu einem integrierten, multinational führenden Bau- und Immobiliendienstleister zusammen. Mit ihrem breiten Angebotsspektrum sowie der tiefen Erfahrung ihrer Spezialisten kann die Gruppe komplexe Grossprojekte realisieren und Bauwerke über den gesamten Lebenszyklus und kundennah begleiten. Dabei stehen die Bedürfnisse der Kunden und ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung im Fokus. Implenia mit Hauptsitz in Opfikon bei Zürich beschäftigt europaweit mehr als 8'500 Personen und erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von knapp CHF 4 Mrd. Das Unternehmen ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (IMPN, CH0023868554). Weitere Informationen unter implenia.com.




    Ende der Ad-hoc-Mitteilung
    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Implenia AG
    Industriestrasse 24
    8305 Dietlikon
    Schweiz
    Telefon: +41 58 474 74 74
    E-Mail: info@implenia.com
    Internet: www.implenia.com
    ISIN: CH0023868554
    Valorennummer: A0JEGJ
    Börsen: SIX Swiss Exchange
    EQS News ID: 1179853
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    EQS-Adhoc Generalversammlung 2021: Aktionäre genehmigen sämtliche Anträge - Seite 2 EQS Group-Ad-hoc: Implenia AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Generalversammlung 2021: Aktionäre genehmigen sämtliche Anträge 30.03.2021 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung …

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