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    EANS-Hauptversammlung  209  0 Kommentare Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    02.04.2021

    Wienerberger AG
    Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
    Firmenbuch-Nummer 77676f
    ISIN AT0000831706

    Einladung
    zu der am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 10:00 Uhr Wiener Zeit
    im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
    als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
    (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-
    GesV) stattfindenden
    152. ordentlichen Hauptversammlung
    Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der
    Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des
    Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des
    nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
    Geschäftsjahr 2020
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020
    ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
    4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2021
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020



    Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
    In Anbetracht der globalen COVID-19 Pandemie und der aktuellen und zu
    erwartenden epidemiologischen Situation vor Ort hat der Vorstand nach
    sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
    beschlossen, die 152. ordentliche Hauptversammlung - wie schon zuvor die
    erfolgreich abgehaltene 151. ordentliche Hauptversammlung - ohne physische
    Präsenz der Aktionäre abzuhalten.

    Die 152. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 4. Mai 2021 wird
    somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf
    basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV, BGBl II
    140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund der
    derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger AG jedoch vor, die
    152. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) zu
    verschieben oder abzuberaumen.

    Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen
    Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der
    Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht
    Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen
    ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der
    Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
    COVID-19-GesV.

    Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
    Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
    zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail an die
    E-Mail-Adresse fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
    [fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre
    rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen
    besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

    Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die 152. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-
    GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies
    ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs
    1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig.

    Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab
    ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel
    live im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com]
    verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer
    akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die
    Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der
    Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der
    Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine
    Zweiwegverbindung darstellt und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2
    AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG
    ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den
    Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist,
    als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

    Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen und
    technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
    gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen, die spätestens ab 13.
    April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
    [http://www.wienerberger.com/] verfügbar ist.

    Besondere Stimmrechtsvertreter
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
    das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
    Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
    vertritt.

    Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
    Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs im
    Rahmen der virtuellen 152. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich durch
    einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten dieser
    besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft.

    Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 152. ordentlichen Hauptversammlung
    berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in dieser
    Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen der
    nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen:

    * Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger
    Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
    beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
    [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at]

    * Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
    Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
    oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
    [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at]

    * Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt
    Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
    fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
    [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at]

    * MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar
    Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
    weigand.wienerberger@hauptversammlung.at
    [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at]


    Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser besonderen
    Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein entsprechendes
    Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur
    Verfügung. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der
    bereitgestellten Formulare gebeten.

    Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten Kontaktdaten
    für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer
    Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte.

    Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen Feld
    jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von Instruktionen an
    den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw. Wortmeldungen an die
    Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der Depotbestätigung genannten
    Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die
    Vollmacht ungültig.

    Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame
    Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des
    Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchrechts einer der besonderen
    Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der COVID-19-GesV ist die
    Bevollmächtigung einer anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der
    virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig.

    Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
    ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
    dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende Kreditinstitut hat sich für
    die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
    Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen
    Stimmrechtsvertreters zu bedienen und die entsprechende Vollmacht wie
    nachfolgend beschrieben fristgerecht zu übermitteln.

    Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines der
    folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 3.
    Mai 2021, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der Gesellschaft einlangen:
    per Post oder Boten an: Wienerberger AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
    per Fax an: +43 1 8900 500 53
    per E-Mail an: für Dipl. Vw. Dipl. Jur. Beckermann:
    beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
    [beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at]
    für Mag. Oberhammer: oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
    [oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at]
    für Dr. Fussenegger: fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
    [fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at]
    für MMag. Dr. Weigand: weigand.wienerberger@hauptversammlung.at
    [weigand.wienerberger@hauptversammlung.at]
    wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist;
    Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
    AT0000831706 im Text angeben.

    Durch diese Art der Übermittlung hat der gewählte besondere Stimmrechtsvertreter
    unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine Übermittlung der Vollmacht durch
    persönliche Vorlage am Versammlungsort ist nicht zulässig. Einzelheiten zur
    Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem auf der Internetseite der Gesellschaft
    unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung
    gestellten Vollmachtsformular sowie der Information über die organisatorischen
    und technischen Teilnahmevoraussetzungen.

    Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Widerruf der
    Vollmacht.

    Unterlagen zur Hauptversammlung
    Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab Dienstag,
    13. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
    Gesellschaft unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/
    ] zugänglich:


    * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
    COVID-19-GesV
    * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7
    * Vergütungsbericht 2020
    * Erklärungen der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6. ("Wahlen in den
    Aufsichtsrat") gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen
    * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an die besonderen
    Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
    * Frageformular
    * alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
    Hauptversammlung


    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des
    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
    nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
    Aktienbesitz am Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit
    (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen
    Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur
    berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
    nachweist.

    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft
    spätestens am Donnerstag, 29. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit ausschließlich
    auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen muss:
    per Post oder Boten an: Wienerberger AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
    Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599; unbedingt ISIN
    AT0000831706 im Text angeben.
    Per E-Mail: anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
    [anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at]
    (Depotbestätigung als PDF-Anhang)
    Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53

    Bitte beachten Sie, dass ohne rechtzeitig einlangende Depotbestätigung die
    Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
    Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen kann.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


    1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
    2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen;
    3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
    Aktionärs;
    5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


    Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
    genannten Nachweisstichtag (Samstag, 24. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit)
    beziehen.

    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
    werden.

    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
    Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
    Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung
    aus.

    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
    mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
    verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
    gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
    (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller) spätestens am Dienstag,
    13. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der
    Adresse Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd
    Braunstein, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
    Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum
    Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
    gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
    seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
    zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
    darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
    die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu jedem
    Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
    übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
    allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
    Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
    in Textform spätestens am Freitag, 23. April 2021, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der
    Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 53 oder postalisch an
    Wienerberger AG, Corporate Secretary, z. Hd. Herrn Mag. Bernd Braunstein,
    Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der
    vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
    alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
    könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
    genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
    der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
    Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
    vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
    Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den
    Aufsichtsrat) in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV
    durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter Anträge stellen, die keiner
    vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).

    Zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
    Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
    macht die Gesellschaft folgende Angaben und ersucht um Beachtung der
    diesbezüglichen Anmerkungen des Aufsichtsrats in den Beschlussvorschlägen:

    Angesichts der derzeitigen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern müssen mindestens
    jeweils drei Aufsichtsratsmandate mit Männern bzw. Frauen besetzt sein, um das
    Mindestanteilsgebot des § 86 Abs. 7 AktG zu erfüllen.

    Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus sechs von der
    Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom
    Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sechs
    Kapitalvertretern sind vier Männer und zwei Frauen, von den drei
    Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht
    daher derzeit aus sechs Männern und drei Frauen und erfüllt somit das
    Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG.

    Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der
    Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter
    erhoben wurde und es daher nicht zu einer Getrennterfüllung, sondern zur
    Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.

    Sollte es zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu einer
    Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Satzung kommen,
    ist bei der Erstattung allfälliger Wahlvorschläge durch Aktionäre auf § 86 Abs.
    7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen.

    Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
    Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
    sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
    Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
    Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
    des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während der
    virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären durch Übermittlung der Fragen
    bzw. Wortmeldungen ausschließlich per E-Mail an
    fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
    [fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] ausgeübt werden kann. Bitte nutzen Sie
    hierfür das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
    [http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung gestellte Frageformular.
    Zusätzliche Details zur Ausübung des Auskunftsrechts finden sich in der
    Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.

    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
    118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich.

    Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
    Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
    personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG,
    dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
    Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
    gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
    Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
    Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
    der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten
    können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

    Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich
    die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen
    Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
    Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
    Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
    personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von
    Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
    erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.

    Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die
    verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der
    Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
    Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der
    Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
    beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
    ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat
    die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
    datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden
    personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die anwesenden
    besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
    Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
    gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
    und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
    Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem
    gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
    Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
    einzureichen (§ 120 AktG).

    Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung
    gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch
    zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug
    auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die
    personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
    unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf
    Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
    von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung
    von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
    Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
    Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das
    Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
    gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte
    genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@wienerberger.com
    [datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur
    Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
    Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http://
    www.wienerberger.com/] zu finden.

    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der 152. ordentlichen Hauptversammlung beträgt das
    Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in
    115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt
    eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag
    Mittwoch, 31. März 2021 2.922.168 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft
    keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
    beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 112.265.814.

    Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen und um Verständnis ersucht,
    dass zum Schutz der Teilnehmer der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste
    physisch teilnehmen können.

    Wien, im April 2021 Der Vorstand




    Rückfragehinweis:
    Aktionärshotline
    +43 664 264 26 45

    Investor Relations Wienerberger AG
    t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com


    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Wienerberger AG
    Wienerbergerplatz 1
    A-1100 Wien
    Telefon: +43 1 60 192-0
    FAX: +43 1 60 192-10159
    Email: office@wienerberger.com
    WWW: www.wienerberger.com
    ISIN: AT0000831706, AT0000A2GLA0
    Indizes: ATX
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51390/4880582
    OTS: Wienerberger AG
    ISIN: AT0000831706



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    EANS-Hauptversammlung Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 02.04.2021 Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f …

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