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    Abgasskandal  518  0 Kommentare Wohnmobile im Abgasskandal: Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht Wohnmobile mit Iveco-Dieselmotoren. Es drohen hunderttausende Rückrufe zum Softwareupdate.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt zurzeit Untersuchungen zu Wohnmobilen mit manipulierten Dieselmotoren des Herstellers Iveco durch. Damit erfasst der Abgasskandal einen beträchtlichen Teil der Wohnmobil-Branche: Die betroffenen Iveco-Motoren wurden in zahlreichen Modellen verschiedener Hersteller verbaut und überschreiten die EU-Abgasnormen drastisch. Wer ein betroffenes Modell fährt, muss mit einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) rechnen.

    Das KBA befasst sich zurzeit mit Abgasmanipulationen in Iveco-Dieselmotoren, die in zahlreichen Wohnmobilmodellen mehrere Hersteller verbaut worden sind. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert“, begründet das KBA den Rückruf in seiner Datenbank. Bei den betroffenen Fahrzeugen findet demnach im Straßenbetrieb keine ausreichende Abgasreinigung statt, sodass sie mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen als gesetzlich erlaubt.

    Zahlreiche Modelle mit Iveco-Motoren betroffen

    Wer ein Fahrzeug mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C besitzt, soll sich für ein Softwareupdate in die Werkstatt begeben. In Deutschland geht es aktuell um Transporter mit den Baujahren 2016 bis 2019. Doch es ist davon auszugehen, dass bald auch Wohnmobile mit Iveco-Diesel-Motoren vom KBA zurückgerufen werden.

    Iveco gibt an, dass die betroffenen Motoren auch in den Wohnmobil-Marken Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verbaut wurden. Zahlreiche Wohnmobile stehen also jetzt unter dem Verdacht, die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Stickoxide nicht einzuhalten.

    Wohnmobil-Abgasskandal: Welche Diesel-Modelle sind betroffen?

    Laut ADAC untersucht das KBA zurzeit Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 mit folgenden Motoren:

    • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

    • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

    • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

    • 2,2 Liter Multijet II

    • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

    • 3,0 Liter

    Welche Fahrzeugmodelle konkret betroffen sind, hat die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt. Die manipulierten Motoren wurden jedenfalls in zahlreichen Fiat-, Jeep-, Alfa-Romeo- und Iveco-Dieselfahrzeugen verbaut. Bei FCA sollen in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen sein, darunter auch viele Wohnmobile.

    Wohnmobil-Abgasskandal: Erstes Urteil vom Landgericht Koblenz

    Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 1. März 2021 ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal gesprochen. Die Fiat Chrysler Automobiles (FCA) muss dem Kläger für sein mangelhaftes Wohnmobil über 50.000 Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen (Az. 12 O 316/20). Es handelt sich um ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266 TL mit einem Fiat-Ducato-Motor Multijet, Hubraum 2,2 Liter, mit der Abgasnorm Euro 6.

    Laut dem LG Koblenz beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten (RDE) das 9- bis 15-Fache und übersteigt somit massiv die geltenden Grenzwerte. In dem Fahrzeug sei ein Manipulationssystem verbaut worden, das zur Folge hat, dass das System nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß arbeitet, während die im Testzyklus erzielten Stickoxidwerte im Realbetrieb massiv überschritten würden, so das LG Koblenz.

    Betroffene Wohnmobilbesitzer können sich ihr Geld zurückholen

    Nach dem aktuellen Urteil des LG Koblenz und den Untersuchungen des KBA haben betrogene Wohnmobilbesitzer jetzt beste Chancen, Schadensersatz für ihre manipulierten Fahrzeuge zu erhalten. Geschädigte im Wohnmobil-Abgasskandal können ihr Fahrzeug zurückgeben und sich den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten lassen oder lediglich Schadensersatz für die Wertminderung fordern und das Wohnmobil weiter nutzen.

    Sind Sie Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs? Die Abgasexperten der Kanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche und kostenlose Erstberatung. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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