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    EANS-Adhoc  322  0 Kommentare Biogena Group Invest AG - Seite 2


    Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.
    Das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist und
    Durchführung der Privatplatzierung voraussichtlich am 30. April 2021 festgelegt
    und über elektronische Medien verbreitet werden.
    Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises
    sowie der erste Handelstag der Neuen Aktien wird am oder um den 6. Mai 2021
    erwartet. Im Zuge der Bezugsrechtsemission beschloss der Vorstand auch das
    Uplisting in den direct market plus der Wiener Börse.

    Indikativer Zeitplan der Bezugsrechtsemission:
    7. April 2021 Billigung des Verkaufsprospekts durch die
    Finanzmarktaufsichtsbehörde
    8. April 2021 Veröffentlichung des Verkaufsprospekts auf der Website der
    Gesellschaft
    Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
    Beginn des Zeitraums für den Handel von Aktien "ex-Bezugsrecht"
    12. April 2021 Beginn der Angebotsfrist, Beginn der Bezugsrechtsfrist
    26. April 2021 Ende der Bezugsrechtsfrist
    29. April 2021 Ende der Angebotsfrist
    Am oder um den 30. April 2021 Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse des
    Bezugsrechtsangebots und der Aktienplatzierung im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
    und auf der Website der Gesellschaft (www.biogena-investors-club.com/offering)
    Am oder um den 5. Mai 2021 Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in
    das Firmenbuch
    Am oder um den 6. Mai 2021 Notierung und Zulassung der gelisteten Aktien,
    einschließlich der Angebotsaktien, im direct market plus
    Aufnahme des Handels der gelisteten Aktien, einschließlich der Angebotsaktien,
    im direct market plus
    Am oder um den 6. Mai 2021 buchmäßige Lieferung der während der
    Bezugsrechtsausübungsfrist im Rahmen des Bezugsrechtsangebots oder im Rahmen der
    Aktienplatzierung gezeichneten Angebotsaktien
    Wichtiger Hinweis:
    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
    zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich
    durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
    ("FMA") zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden
    Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine
    Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der
    Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen.
    Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft, die vor
    Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein
    öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt
    unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem
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