EANS-Adhoc
Biogena Group Invest AG - Seite 2
Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.
Das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist und
Durchführung der Privatplatzierung voraussichtlich am 30. April 2021 festgelegt
und über elektronische Medien verbreitet werden.
Die Abwicklung und Lieferung der Neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises
sowie der erste Handelstag der Neuen Aktien wird am oder um den 6. Mai 2021
erwartet. Im Zuge der Bezugsrechtsemission beschloss der Vorstand auch das
Uplisting in den direct market plus der Wiener Börse.
Indikativer Zeitplan der Bezugsrechtsemission:
7. April 2021 Billigung des Verkaufsprospekts durch die
Finanzmarktaufsichtsbehörde
8. April 2021 Veröffentlichung des Verkaufsprospekts auf der Website der
Gesellschaft
Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Beginn des Zeitraums für den Handel von Aktien "ex-Bezugsrecht"
12. April 2021 Beginn der Angebotsfrist, Beginn der Bezugsrechtsfrist
26. April 2021 Ende der Bezugsrechtsfrist
29. April 2021 Ende der Angebotsfrist
Am oder um den 30. April 2021 Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse des
Bezugsrechtsangebots und der Aktienplatzierung im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
und auf der Website der Gesellschaft (www.biogena-investors-club.com/offering)
Am oder um den 5. Mai 2021 Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in
das Firmenbuch
Am oder um den 6. Mai 2021 Notierung und Zulassung der gelisteten Aktien,
einschließlich der Angebotsaktien, im direct market plus
Aufnahme des Handels der gelisteten Aktien, einschließlich der Angebotsaktien,
im direct market plus
Am oder um den 6. Mai 2021 buchmäßige Lieferung der während der
Bezugsrechtsausübungsfrist im Rahmen des Bezugsrechtsangebots oder im Rahmen der
Aktienplatzierung gezeichneten Angebotsaktien
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich
durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
("FMA") zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden
Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der
Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen.
Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft, die vor
Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein
öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt
unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem
7. April 2021 Billigung des Verkaufsprospekts durch die
Finanzmarktaufsichtsbehörde
8. April 2021 Veröffentlichung des Verkaufsprospekts auf der Website der
Gesellschaft
Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Beginn des Zeitraums für den Handel von Aktien "ex-Bezugsrecht"
12. April 2021 Beginn der Angebotsfrist, Beginn der Bezugsrechtsfrist
26. April 2021 Ende der Bezugsrechtsfrist
29. April 2021 Ende der Angebotsfrist
Am oder um den 30. April 2021 Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse des
Bezugsrechtsangebots und der Aktienplatzierung im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
und auf der Website der Gesellschaft (www.biogena-investors-club.com/offering)
Am oder um den 5. Mai 2021 Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in
das Firmenbuch
Am oder um den 6. Mai 2021 Notierung und Zulassung der gelisteten Aktien,
einschließlich der Angebotsaktien, im direct market plus
Aufnahme des Handels der gelisteten Aktien, einschließlich der Angebotsaktien,
im direct market plus
Am oder um den 6. Mai 2021 buchmäßige Lieferung der während der
Bezugsrechtsausübungsfrist im Rahmen des Bezugsrechtsangebots oder im Rahmen der
Aktienplatzierung gezeichneten Angebotsaktien
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich
durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
("FMA") zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden
Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der
Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen.
Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der Gesellschaft, die vor
Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein
öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt
unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem
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