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    EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
    Zur Rose Group AG publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2021

    07.04.2021 / 07:00


     
    Frauenfeld, 7. April 2021
    Medienmitteilung
     

    Zur Rose Group AG publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2021

    Die Zur Rose Group AG hat heute die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2021 publiziert. Aufgrund der ausserordentlichen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung auch dieses Jahr nicht möglich. Die Aktionäre können sich ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. In einem kurzen Video-Interview richten sich Verwaltungsratspräsident Prof. Stefan Feuerstein und CEO Walter Oberhänsli persönlich an die Aktionäre. Sie blicken auf das vergangene Geschäftsjahr zurück und beleuchten aktuelle strategische Initiativen. Das Video ist abrufbar unter www.zurrosegroup.com, «Investoren & Medien», «Generalversammlung».

    Antrag zur Schaffung von genehmigtem Kapital und zur Erhöhung des bedingten Kapitals
    Neben den standardmässigen Themen der Generalversammlung finden sich ein Antrag zur Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im Nennbetrag von CHF 31'579'080, gemäss welchem 1'052'636 voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können (Traktandum 4), sowie ein Antrag zur Erhöhung des bedingten Aktienkapitals für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke auf CHF 31'579'080, gemäss welchem 1'052'636 voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können (Traktandum 5), auf der Traktandenliste. Dabei soll die Gesamtzahl der Aktien, die aus genehmigtem und bedingtem Aktienkapital ausgegeben werden können, auf insgesamt 10 Prozent des aktuell eingetragenen Aktienkapitals (entsprechend 1'052'636 Namenaktien) beschränkt bleiben. Zu diesem Zweck beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung einer neuen Statutenbestimmung, wonach die Gesamtzahl der Aktien, die aus (i) genehmigtem Aktienkapital unter Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts, und aus (ii) dem neuen bedingten Aktienkapital für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke unter Einschränkung oder Aufhebung der Vorwegzeichnungsrechte ausgegeben werden können, auf 1'052'636 Namenaktien beschränkt ist.

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