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    DGAP-Adhoc  198  0 Kommentare OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Hauptversammlung, Einziehung von Aktien, Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung - Seite 2


     
    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Über die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
    Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (vormals Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei), als Privatbrauerei im Jahr 1860 gegründet, seit 1870 als Aktiengesellschaft firmierend, in den späten 1960er Jahren zu den 100 größten Brauereien der Bundesrepublik Deutschland zählend und über mehrere Jahrzehnte zur Oetker-Gruppe gehörend, ist bis heute mit fortlaufenden Kursnotierungen über die Börsenplätze Hamburg und Berlin als Aktie handelbar. Die OAB AG betreibt derzeit kein eigenes operatives Geschäft.

    Disclaimer
    Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach Art. 17 MAR. Die enthaltenen Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

    Vorbehalt bei Zukunftsaussagen/Keine Pflicht zur Aktualisierung
    Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

    Sonstiges
    Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar.
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