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    EANS-Hauptversammlung  244  0 Kommentare Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2


    das Geschäftsjahr 2020.

    2. Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen
    Bilanzgewinns.

    3. Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2020.

    4. Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2020.

    5. Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

    6. Tagesordnungspunkt:

    Wahlen in den Aufsichtsrat.

    7. Tagesordnungspunkt:

    Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2021.

    8. Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020.


    Informationen für unsere Aktionäre
    Spätestens ab 23. April 2021 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter
    https://www.a1.group [https://www.a1.group/] zur Verfügung:


    1. der kombinierte Jahresbericht 2020 samt Konzernabschluss und
    Konzernlagebericht 2020, der Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht, der
    konsolidierte Corporate Governance Bericht 2020, der konsolidierte nicht-
    finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
    Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020;
    2. der vollständige Text dieser Einberufung;
    3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
    4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen
    Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular;
    5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;
    6. der Vergütungsbericht 2020;
    7. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV.


    Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
    Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können
    verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
    Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in
    Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der
    Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
    schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 23. April 2021 (21. Tag vor der
    Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020
    Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit
    mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein.
    Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    nachzuweisen.

    Beschlussvorschläge:
    Bis zum Ende des 4. Mai 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können
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    EANS-Hauptversammlung Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 08.04.2021 …