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     433  0 Kommentare BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal / VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten / EA189-Klagen lohnen sich auch 2021 - Seite 3


    bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell
    EOS. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/warum-sich-k
    lagen-im-vw-abgasskandal-heute-noch-lohnen-software-update-des-skandalmotors-
    ea189-von-rueckruf-betroffen-dr-stoll-sauer-sieht-keine-verjaehrung) Bereits
    im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen
    Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der
    Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7)
    wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll
    & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in
    einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig
    erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW
    das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az.
    VI ZR 889/20 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
    DE/2021/2021053.html) ) . Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden
    Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein
    kann.
    3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020
    Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). (https:
    //curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200170de.pdf)
    Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des
    Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die
    Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor
    der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und
    erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung
    anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
    4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von
    vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der
    Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall
    macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer
    zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). (https://www.bundesg
    erichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021016.html) Trifft das
    zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung
    nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt,
    Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll &
    Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das
    Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert
    sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu
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    BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal / VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten / EA189-Klagen lohnen sich auch 2021 - Seite 3 Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet ( Az. …

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