BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal / VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten / EA189-Klagen lohnen sich auch 2021 - Seite 3
bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell
EOS. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/warum-sich-k
lagen-im-vw-abgasskandal-heute-noch-lohnen-software-update-des-skandalmotors-
ea189-von-rueckruf-betroffen-dr-stoll-sauer-sieht-keine-verjaehrung) Bereits
im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen
Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der
Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7)
wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll
& Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in
einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig
erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW
das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az.
VI ZR 889/20 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2021/2021053.html) ) . Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden
Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein
kann.
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020
Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). (https:
//curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200170de.pdf)
Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des
Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die
Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor
der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und
erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung
anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von
vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der
Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall
macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer
zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). (https://www.bundesg
erichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021016.html) Trifft das
zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung
nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt,
Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll &
Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das
Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert
sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte