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    EQS Group-Ad-hoc: Zug Estates Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Jahresergebnis
    Generalversammlung der Zug Estates Holding AG genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrats

    13.04.2021 / 17:50 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Medienmitteilung
    Zug, 13. April 2021

    Die 9. ordentliche Generalversammlung der Zug Estates Holding AG fand aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie ohne persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre statt. Es waren insgesamt 92.2% des stimmberechtigten Aktienkapitals durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt.

    Die Generalversammlung hat insbesondere beschlossen, für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt CHF 22.4 Mio. an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten. Die ordentliche verrechnungssteuerpflichtige Bruttodividende je Namenaktie A beläuft sich auf CHF 3.40, je Namenaktie B beträgt sie CHF 34.00. Zusätzlich wird aus dem Gewinn des Promotionsprojekts Aglaya eine verrechnungssteuerpflichtige Sonderdividende von brutto CHF 1.00 pro Namenaktie A und CHF 10.00 pro Namenaktie B ausbezahlt. Die Gesamtausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre beträgt damit brutto CHF 4.40 pro Namenaktie A und CHF 44.00 pro Namenaktie B. Nach Entrichtung der schweizerischen Verrechnungssteuer in der Höhe von 35% verbleibt eine Nettodividende von CHF 2.86 pro Namenaktie A und CHF 28.60 pro Namenaktie B. Die Auszahlung der Nettodividende erfolgt ab Mittwoch, 19. April 2021 (Payment Date).

    Alle zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für ein weiteres Amtsjahr bestätigt. Ebenfalls bestätigt wurde Dr. Beat Schwab als Präsident des Verwaltungsrats. Armin Meier und Martin Wipfli wurden als Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschusses bestätigt.

    Die Generalversammlung erklärte sich in einer Konsultativabstimmung einverstanden mit dem Vergütungsbericht und genehmigte die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Geschäftsleitung.

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