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Vonovia SE: Vonovia verzichtet auf Mietnachzahlungen - Verfassungswidriger Mietendeckel soll nicht zu Unsicherheit bei Mieterinnen und Mietern führen
DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
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Vonovia verzichtet auf Mietnachzahlungen - Verfassungswidriger Mietendeckel soll nicht zu Unsicherheit bei Mieterinnen und Mietern führen
- Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Vonovia Mieterinnen und Mieter die Zusage, keine Nachzahlungen leisten zu müssen
- Verzicht auf Nachforderungen in Höhe von bis zu 10 Mio. €
- Vonovia ruft alle Beteiligten dazu auf, die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen und umsichtig an Lösungen zu arbeiten
Bochum, 15. April 2021 - Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zum Mietendeckel in Berlin veröffentlicht: Der seit dem 23. Februar 2020 geltende Mietendeckel
wurde durch das Gericht als verfassungswidrig eingestuft.
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist folgerichtig, auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen. Gleichzeitig sind Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind, jetzt zusätzlich verunsichert. Auch die Diskussion rund um bezahlbares Wohnen wird weiter angeheizt", sagt Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia. "Wir haben uns deshalb entschieden, keine Mieten nachzufordern, die uns jetzt aufgrund der Entscheidung rechtlich zustehen würden. An erster Stelle steht für uns das Wohl der Menschen, die bei uns wohnen. Ihnen sollen keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen. Mit unserer Zusage an die Mieterinnen und Mieter setzen wir ebenfalls ein Signal, dass es keine weitere Eskalation rund um bezahlbares Wohnen in der Hauptstadt geben darf."