Rot-rot-grün hat vorsätzlich Verfassungsbruch begangen - Der Berliner Mietendeckel ist nichtig - Seite 2
Aber Vorsicht: Wenn Grün-rot-rot nach den Bundestagswahlen an die Macht kommen sollte, dann haben sie die Möglichkeit, einen Mietendeckel bundesweit einzuführen. Alle drei Parteien, SPD, Grüne und Linke, haben das schon angekündigt. Vermutlich wird dieser Mietendeckel nicht ganz so krass ausfallen wie in Berlin (wo Vermieter sogar gezwungen wurden, vertraglich vereinbarte Mieten wieder abzusenken), aber mit Sicherheit würde eine Regierung von Grünen, SPD und Linken einen bundesweiten Mietendeckel beschließen.
Danke an Marco Buschmann
Es ist vor allem der Initiative eines Mannes zu verdanken, dass das Gesetz gekippt wurde: Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Abgeordnete der FDP dagegen klagen. Und er hat Abgeordnete der CDU/CSU überzeugt, mitzumachen, was nicht ganz einfach war. Denn die Union hat immer Angst, als „Vermieter-Partei“ dazustehen und hat ja deshalb auch die Mietenbremse – und ihre Verschärfung und Verlängerung – beschlossen. Es war eine tolle Leistung von Buschmann, 284 Abgeordnete ins Boot zu holen. Auch derjenige, der sonst der FDP kritisch gegenübersteht, sollte diesmal „Danke“ sagen. Denn ohne dieses abstrakte Normenkontrollverfahren hätte es sehr viel länger gedauert, bis Karlsruhe das Gesetz irgendwann gekippt hätte.
Mieter sind die Opfer des Verfassungsbruchs
Da der Mietendeckel von Anfang an unwirksam ist, sind die Vorschriften des BGB in Kraft geblieben. Soweit Vermieter die Miete zum 1. März 2020 auf die Stichtagsmiete zum 18.6.2019 abgesenkt haben
und soweit sie die Miete zum 1. Dezember 2021 (oder zum 23.11.2021) auf die Kappungsgrenze abgesenkt haben, müssen die Mieter die Miete nachzahlen. Vermieter sollten jedoch auf die Situation der
Mieter Rücksicht nehmen und ihre Mieter darüber informieren, dass sie zum nächsten Fälligkeitstermin wieder die vertraglich vereinbarte Miete zahlen müssen und ihnen den Betrag nennen, den sie
nachzahlen müssen. Für die Nachzahlung sollten Vermieter ihren Mietern eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen einräumen. Da es nicht die Schuld der Mieter ist, habe ich meinen Verwalter
heute angewiesen, meinen Mietern eine Frist von einem Jahr einzuräumen. Es wäre schön, wenn andere Vermieter – sofern sie sich das leisten können – dies auch tun.
Hans-Joachim Beck meint: „Der Senat von Berlin ist moralisch verpflichtet, allen Mietern, die Schwierigkeiten haben, diese Nachzahlung fristgerecht zu leisten, einen entsprechenden Betrag zur
Verfügung zu stellen. Denn nicht die Mieter, sondern der Senat von Berlin ist schuld an den Problemen, weil er sich ‚mutig’ über die Rechtslage hinweggesetzt und ein Chaos angerichtet hat.“
Rainer Zitelmann ist Autor des Buches: "Wohin treibt unsere Republik? Wie Deutschland links und grün wurde" - Zur Webseite.
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