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    General Standard  152  0 Kommentare Hat Eyemaxx den Ernst der Lage erkannt? Reicht der neue Aufsichtsrat wirklich schon?

    Am 12.04.2021 mussten wir feststellen, dass die Unsicherheit bei Eyemaxx Real Estate AG (ISIN: DE000A0V9L94) immer noch nicht vorbei ist. Die Abstimmung über geänderte Anleihebedingungen war am 50 % – Quorum gescheitert. Auch wenn der CEO versuchte auf Optimismus zu machen, indem er betonte „(…) bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 % erreichen  (…)Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden.“

    „durchschnittlich“ 26 % reicht nicht!

    Aber es ist noch offensichtlich viel Überzeugungsarbeit zu leisten – insbesondere bei der besonders „wackligen“ 2019/2024er Anleihe, die beim ersten Anlauf nur eine Präsenz von 20,24 % erreichte. Scheitern ist möglich! Auch wenn für den zweiten Anlauf bereits 25 % Präsenz reichen. Aber eine etwaige  Sonderkündigung könnte bei dieser Anleihe zu ernsthaften Problemen führen! Für jeden, der eine Erholung im Tourismussektor auf Vorkrisenniveau innerhalb überschaubarer Zeit erwartet, könnten sowohl Anleihen als auch Aktie einen zweiten Blick wert sein. Aber wenn das notwendige Quorum tatsächlich verfehlt werden sollte. Wenn tatsächlich die Anleihegläubiger nicht in ausreichender Zahl im eigenen Interesse für eine Änderung der Bedingungen stimmen sollten, dann scheint vieles möglich.

    Was macht Eyemaxx nun? Offensichtlich den Ernst der Lage erkennend holt man HEUTE Hilfe an Bord: Dr. Stefan Karl Zapotocky zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

    Mit dem ehemaligen Wiener Börse-Vorstand Dr. Zapotocky zieht ein ausgewiesener Bank- und Kapitalmarktexperte in das Aufsichtsratsgremium von Eyemaxx ein. Nach beruflichen Stationen bei der Erste Bank AG, der Österreichischen Länderbank und der Bank Austria war er von 2000 bis 2006 Co-Vorstandsvorsitzender der Wiener Börse. Im Jahr 2006 gründete er die BAST Unternehmensbeteiligung, bei der er bis 2016 Vorstandsmitglied war. Bei der Sberbank Europe AG war Zapotocky von November 2016 bis Oktober 2019 Vorstandsmitglied. Daneben begleitete er zahlreiche Aufsichtsratspositionen, u. a. bei der Österr. Industrieholding AG. Seit Oktober 2019 ist er Vorstandsvorsitzender der RPR Privatstiftung Wien.

    Dr. Michael Müller, CEO der Eyemaxx: „Wir freuen uns, mit Dr. Zapotocky einen namhaften Kenner des Kapitalmarkts in unserem Aufsichtsrat begrüßen zu dürfen. Wir sind überzeugt, dass Herr Dr. Zapotocky wichtige Impulse für die weitere Entwicklung von Eyemaxx liefern kann und freuen uns über seine Bereitschaft, unser Unternehmen als Aufsichtsrat zu unterstützen.“

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    Und einen Kenner des Kapitalmarktes braucht es!

    Wenn man nicht bei den Anleihegläubigern scheitern will. Unbegreiflich ist, dass Eyemaxx die Gläubigerversammlungen ohne gemeinsamen Vertreter durchziehen will. Es war von vorne herein recht unwahrscheinlich, dass Eyemaxx das erforderliche Quorum für die virtuelle Versammlung schaffen würde. Insofern könnte man den Versuch, es ohne gemeinsamen Vertreter zu probieren, nur als abenteuerlich bezeichnen.

    Verantwortung liegt beim CEO Dr. Michael Müller! Und hat er wirklich alles getan?

    Trotz dieses Alarmzeichens zieht Eyemaxx die 2. Versammlung ohne erkennbare Strategieänderung offenbar durch. Worin sich die Hoffnung gründet, dass sich das notwendige Quorum erreichen lässt, bleibt offen. Hier soll wahrscheinlich der neue Aufsichtsrat sich einbringen – möglicherweise auch mit wegweisenden strategischen Empfehlungen an den Vorstand. Jedenfalls sollten die Anleihe-Versammlungen oder eine von ihnen am Quorum scheitern, wir des eng. Dass muss mehr Eigenkapital her – und das zu Konditionen, die den Altaktionären nicht gefallen sollten.  Jedenfalls hat sich in einigen Fällen gezeigt, dass die Einbindung eines gemeinsamen Vertreters die Beteiligung der Gläubiger an den Abstimmungen so erhöht, dass man doch das Quorum schafft. Warum dieses von Eyemaxx nicht verfolgt wird, muss man – im Falle des Scheiterns – die Gremien des Unternehmens fragen.

    Zuvor geschehen ist

    Wie bereits in unserem Artikel vom 12,04,2021 berichtet: Seit Eyemaxx am 05.02.2021 aufgrund von Bewertungsabschlägen mitteilen musste“ Demnach würde auch für das Gesamtjahr keine Verbesserung gegenüber dem Halbjahresergebnis erreicht werden. Dass die ursprüngliche Prognose nicht erreicht werden kann, ist der gutachterlichen Anpassung von Projektbewertungen aufgrund der Covid-19-Pandemie geschuldet. Dies betrifft gewerbliche Projektentwicklungen. Damit sind keine negativen Liquiditätseffekte für Eyemaxx verbunden.“

    Ging es nahtlos weiter – am 24,02.2021 wurde es konkret: „Jahresergebnis 2019/2020 durch Corona-Effekte voraussichtlich bei -26,0 bis -28,0 Mio. Euro / Jahresfinanzbericht wird voraussichtlich in der 2. Märzhälfte vorgelegt“. Tröstlich für die Aktionäre, dass zumindest die Bewertungsabschläge, die Grund für den Verlust sind, möglicherweise bei einer Erholung der Tourismusbranche nach Corona wieder „aufgeholt werden könnten“.

    Aber zwei Probleme drohten und machten unsicher im März: Anleihebedingungen mit Mindesteigenkapitalquoten und nochmalige Verschiebung der Bilanzen mit erhöhter Bandbreite von 28-35 Mio EUR Verlust

    Im März ging es dann bedenklich weiter: Am 15.03.2021 wurde eine Kapitalerhöhung angekündigt – auch notwendig wegen der drohenden Verluste in 2020, die die Eigenkapitalquote der Eyemaxx gefährlich belasten werden. Und die über börsengehandelte Kapitalmarktanleihen finanzierte Gesellschaft muss gewisse Quoten gemäss Anleihebedingungen einhalten.

    Es hörte sich offiziell so an: „Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen wird. Damit entfällt auch das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht. (…) Damit die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen ausstehenden Anleihen entfallen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe 2020/2025 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote 15%.“

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    Am 26.03. dann nochmalige Verzögerungen, mehr  Verlust – kommt da etwa noch mehr?

    Offensichtlich ist die Diskussion mit den Wirtschaftsprüfern über die Projektbewertungen im Fluss und könnte zu noch höheren Abwertungen führen.

    „Bedingt durch die verschärfte Covid-19-Pandemie bestehen weiterhin Auffassungsunterschiede über die Bewertungen der Immobilienprojekte, die das Eyemaxx-Management auf Basis aktueller Sachverständigengutachten ansetzt sowie den nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer noch weiter zu reduzierenden Wertansätzen. Die Spanne für das Jahresergebnis liegt derzeit abhängig von diesen endgültigen Bewertungsergebnissen im Bereich zwischen -28 und -35 Mio. Euro.

    Und die Ergebnisse der Abstimmungen ohne Versammlung für die Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 zur beantragten Reduzierung der Mindesteigenkapitalquoten für Sonderkündigungsrechte sind wichtig für die Testierung der 2020er Bilanzen. Wenn die Anleihen per Sonderkündigungsrecht gekündigt würden, wäre wahrscheinlich die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens infrage zu stellen. Wird immer enger für Eyemaxx. Verschiebung der Bilanz „voraussichtlich bis in den Mai 2021.“

    Und dann stellt der Vorstand sich klugerweise auf die Seite der Anleihevertreter – verfehlt aber das nötige Quorum – man muss in die Verlängerung!

    Um weitere Verzögerungen und ein mögliches Scheitern der essentiellen Änderungen in den Anleihebedingungen zu vermeiden, stellte sich der Vorstand cleverer weise auf die Seite der Vertreter der Anleihegläubiger. Denn diese hatten einen Gegenantrag zum Wunsch des Vorstands jegliche Eigenkapitalerfordernisse in den Anleihebedingungen ersatzlos zu streichen gekontert.

    Und so schien dann am 29.03.2021 die Chose gegessen: „Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94; „Eyemaxx“) hat heute Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt. Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen.

    Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 %, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.“

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    Guter Deal: Tausch von etwas höheren Zinsen gegen drohende Sonderkündigungsrechte der Anleihegläubiger!

    Und so hätte der Start der Kapitalerhöhung – auch zur Stärkung der Eigenkapitalbasis – am 30.03.2021 eigentlich eine Entspannung einläuten können: Im Verhältnis 5:1 gibt es neue Aktien zu 3,00 EUR in einer Bezugsfrist vom 06.04.2021 bis zum 20.04.2021. Aber bis dann Gewisssheit über den Erfolg dieser Massnahme bestehen könnte, muss man ein Scheitern eingestehen:

    Zwar stimmten die Anleihegläubiger mehrheitlich für die Änderung der Bedingungen, aber die notwendigen Mindestteilnehmerquoten wurden verfehlt. Einmal sogar deutlichst!

    so dass nun nach der virtuellen Abstimmung eine klassische Versammlung mit einer von 50% auf 25% reduzierten Mindestteilnehmerquote die Erlösung bringen muss. Das ist der am 12.04.2021 mitgeteilte Stand. Und hierfür stehen die Chancen gut, denn „virtuell“ erreichte man immerhin 26 % im Schnitt. Aber eine Anleihe erreichte nur 20,24 % Präsenz, so dass hier möglicherweise auch bei der Präsenzvernastaltung zittern angesagt ist!

    Im Wortlaut der heutigen Presseerklärung:„…gibt bekannt, dass bei den Abstimmungen ohne Versammlung, betreffend der Unternehmensanleihen 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4), das notwendige Teilnahmequorum von 50 % nicht zustande kam. Für die Anleihe 2018/2023 lag das Quorum bei 25,89 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Für die Anleihe 2019/2024 lag das Quorum bei 20,24 % und für die Anleihe 2020/2025 bei 39,38 %.

    Im nächsten Schritt wird Eyemaxx daher kurzfristig zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München einladen. Die Einladungen werden am Dienstag, 13. April 2021, im Bundesanzeiger sowie auf der Website von Eyemaxx veröffentlicht. Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 % der ausstehenden Anleihen.“

    In Optimismus machte am 12.04.2021

    Dr. Michael Müller, CEO Eyemaxx Real Estate Group: „Wir konnten bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 % erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt. Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden.“

    Aber es ist noch offensichtlich viel Überzeugungsarbeit zu leisten – insbesondere bei der besonders „wackligen“ 2019/2024er Anleihe. Scheitern ist möglich! Und eine etwaige  Sonderkündigung könnte bei dieser Anleihe zu ernsthaften Problemen führen! Für jeden, der eine Erholung im Tourismussektor auf Vorkrisenniveau innerhalb überschaubarer Zeit erwartet, könnten sowohl Anleihen als auch Aktie einen zweiten Blick wert sein. Aber wenn das notwendige Quorum tatsächlich verfehlt werden sollte. Wenn tatsächlich die Anleihegläubiger nicht in ausreichender Zahl im eigenen Interesse für eine Änderung de rBedingunegn stimmen sollten, dann scheint vieles möglich.

    Eyemaxx ist…

    ist ein Immobilienunternehmen mit langjährigem, erfolgreichem Track Record mit dem Fokus auf großvolumige Wohnimmobilien sowie Büroimmobilien in Deutschland und Österreich. Darüber hinaus realisiert Eyemaxx in der jüngsten Firmengeschichte auch Stadtquartiersentwicklungen, deren Schwerpunkt Wohnungen, Büros, Serviced Apartments, Fitnesseinrichtungen und Einzelhandelsflächen sind. Teilweise sind auch Hotelentwicklungen in Deutschland ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie.

    Die Geschäftstätigkeit von Eyemaxx basiert auf zwei Säulen. Dazu gehören zum einen renditestarke Projektentwicklungen und zum anderen ein fortschreitender Aufbau eines Bestands an vermieteten Gewerbeimmobilien, der laufende Mieterträge und damit stetige Zahlungsströme generiert. Eyemaxx baut dabei auf die Expertise eines erfahrenen Managements gemeinsam mit einem starken Team von Immobilienprofis und auf ein etabliertes und breites Netzwerk, das zusätzlichen Zugang zu attraktiven Immobilien und Projekten eröffnet. So konnte die Projektpipeline auf aktuell über 1 Mrd. Euro ausgebaut werden.“ (Unternehmensdarstellung)

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    Aktuell (14.04.2021 / 11:31 Uhr) notieren die Aktien der Eyemaxx Real Estate AG im Frankfurter-Handel mit Plus 0,04 EUR (+1,19 %) bei 3,19 EUR.


    Chart: Eyemax AG | Powered by GOYAX.de



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