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    BaFin News  103  0 Kommentare Weg frei für die neue europäische Altersvorsorge

    FRANKFURT (BaFin) -

    Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU) können ab Ende März 2022 ein neues Produkt der privaten Altersvorsorge mitnehmen, wenn sie in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen. Der Europäische Rat hat kürzlich die noch offenen Technischen Regulierungsstandards dazu verabschiedet. An deren Vorbereitung hat die BaFin mitgewirkt. Das BaFinJournal erklärt, welche Vorteile das neue Produkt mit sich bringt und was Anbieter wie Kunden beachten sollten.

    Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.04.2021)



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    BaFin News Weg frei für die neue europäische Altersvorsorge Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU) können ab Ende März 2022 ein neues Produkt der privaten Altersvorsorge mitnehmen, wenn sie in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen. Der Europäische Rat hat kürzlich die noch offenen Technischen …

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