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     140  0 Kommentare Santhera meldet Zwischenresultat zum Umtauschangebot für die Wandelanleihe


    NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN ANY JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO

    Pratteln, Schweiz, 20. April 2021 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt als Zwischenergebnis des am 25. März 2021 veröffentlichten Umtauschangebots bekannt, dass von der CHF 60 Millionen 5%-Wandelanleihe bislang Obligationen im Nennwert von insgesamt rund CHF 39.6 Millionen angedient wurden, was 66% der sich im Umlauf befindenden Wandelanleihe entspricht. Inhaber, die ihre Wandelobligationen noch nicht angedient haben, haben dazu während der Nachfrist bis am 27. April 2021 um 17 Uhr (MESZ) weiterhin die Möglichkeit. Parallel zum Umtauschangebot wird die Abstimmung über den Beschluss der Anleihensgläubiger fortgesetzt.

    Mit dem Rückkaufsinserat vom 25. März 2021 (das Rückkaufsinserat) veröffentlichte Santhera Pharmaceuticals Holding AG ein Angebot zum Umtausch der ausstehenden CHF 60 Millionen 5%-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2022 (die 2017/22 Wandelanleihe) nach den im Rückkaufsinserat aufgeführten Konditionen.

    Zwischenergebnis und Erfüllung der Mindestannahmequote
    Nach Ablauf der Angebotsfrist und gemäss vorläufiger Auswertung haben Anleihensgläubiger das Umtauschangebot in Bezug auf die 2017/22 Wandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von CHF 39'620'000 angenommen, was 66.03% der sich im Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelanleihe entspricht. Die Mindestannahmequote von 50% ist damit überschritten. Weder die Gesellschaft noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen hielten zum Ende der Angebotsfrist 2017/22 Wandelobligationen.

    Highbridge Tactical Credit Master Fund, L.P., der mit 32% aller im Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelobligationen grösste Wandelanleihensgläubiger, hat das Unternehmen darüber informiert, dass er das Umtauschangebot angenommen hat (Bestand in der oben erwähnten vorläufigen Auswertung enthalten).

    Nachfrist, Annahme des Umtauschangebots und Vollzug
    Die Nachfrist von fünf SIX-Handelstagen für die nachträgliche Annahme des Umtauschangebots beginnt am 21. April 2021 und endet am 27. April 2021 um 17:00 Uhr MESZ. Anleihensgläubiger sollten eine allenfalls von ihrer Depotbank gesetzte Frist für die Annahme des Umtauschangebots beachten, die vor dem 27. April 2021 um 17:00 Uhr MESZ endet sowie die entsprechenden Anweisungen ihrer Depotbank befolgen.

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