checkAd

     228  0 Kommentare Warren Buffett vor Hauptversammlung: Zahlt Berkshire Hathaway seinen Top-Mannen zu viel?

    Warren Buffett und Berkshire Hathaway (WKN: A0YJQ2) stehen auch in diesem Börsenjahr vor ihrem womöglich wichtigsten Event. Die diesjährige Hauptversammlung des Orakels von Omaha und seiner Beteiligungsgesellschaft steht schließlich an. COVID-19-bedingt kann es jedoch leider erneut kein groß angelegtes Konsumfest geben, wie man es eigentlich gewohnt ist.

    Trotzdem macht das die Bedeutung des Events für Warren Buffett und Berkshire Hathaway nicht weniger weniger groß. Das Orakel von Omaha wird in diesem Jahr wieder begleitet von seiner rechten Hand, Charlie Munger. Zudem dürfte es erneut viele Weisheiten geben sowie eine Einschätzung zur aktuellen Börsenlage.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Berkshire Hathaway B!
    Long
    380,70€
    Basispreis
    2,45
    Ask
    × 13,51
    Hebel
    Short
    430,37€
    Basispreis
    2,49
    Ask
    × 13,31
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Aber womöglich auch Kritik? Lass uns im Folgenden einmal schauen, was Foolishe Investoren jetzt zur Aktionärsvergütung wissen sollten. Es gibt einige Kritik, insbesondere, was die zweite Reihe von Funktionären bei Berkshire Hathaway angeht.

    Zahlt Warren Buffett bei Berkshire Hathaway zu viel?

    Wie wir jetzt mit Blick auf mediale Berichte unter anderem von Reuters erkennen können, gibt es Kritik an der Vergütung der Top-Manager aus der zweiten Reihe. Demnach hat Institutional Shareholder Services Berkshire Hathaway für die Vergütung der Top-Manager Ajit Jain und Greg Abel gerügt. Beide sind dafür bekannt, dass sie das Orakel von Omaha womöglich als CEO beerben könnten.

    Jain und Abel haben dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr jeweils 16 Mio. US-Dollar an Grundgehalt verdient. Sowie ebenfalls weitere rund 3 Mio. US-Dollar an Bonus erhalten. Der Rüge zufolge sei insbesondere bei den Boni unklar, wie sie zustande gekommen seien. Beziehungsweise, ob sie eine Abhängigkeit zur operativen Leistung von Berkshire Hathaway besitzen. Transparenz ist daher ein Stichwort, das der Beratungsfirma am Herzen liegt.

    Warren Buffett und Berkshire Hathaway haben solche Berichte zum Zeitpunkt der Meldung von Reuters noch nicht kommentiert. Allerdings steht damit indirekt der Vorwurf im Raum, dass das Orakel von Omaha seinen Top-Managern in Lauerstellung womöglich zu viel bezahlt. Ein Vorwurf, der grundsätzlich etwas Foolishen Kontext benötigt.

    Gute Manager, gutes Gehalt …?

    Warren Buffett ist unter anderem dafür bekannt, auf ein gutes Management zu achten. Eine solide Führung, die starke Entscheidungen trifft, ist dem Orakel von Omaha wichtig. Jain und Abel sind dabei zwei langjährige Funktionäre, die bei der Beteiligungsgesellschaft außerdem in Positionen sind, die Geschäftsbereiche leiten. Für US-Verhältnisse scheinen die Gehälter zudem auch für mich nicht zu hoch, wenn wir vergleichsweise andere Gehälter betrachten.

    Natürlich können Investoren überlegen, ob das gerechtfertigt erscheint. Es könnte bei diesen zwei Managern jedoch über kurz oder lang um das Erbe von Warren Buffett gehen. Das zeigt: Es ist überaus wichtig, dass das Orakel von Omaha seine Top-Funktionäre hält, die Erfahrungen und Kompetenz bei Berkshire Hathaway besitzen. Ein solches Gehalt ist mir persönlich daher nicht zu hoch. Aber das mag Geschmackssache sein.

    Der Artikel Warren Buffett vor Hauptversammlung: Zahlt Berkshire Hathaway seinen Top-Mannen zu viel? ist zuerst erschienen auf The Motley Fool Deutschland.

    Unsere Top-Aktie für das Jahr 2021

    Es gibt ein Unternehmen, dessen Name zurzeit bei den Analysten von The Motley Fool sehr, sehr häufig fällt. Es ist für uns DIE Top-Investition für das Jahr 2021.

    Du könntest ebenfalls davon profitieren. Dafür muss man zunächst alles über dieses einzigartige Unternehmen wissen. Deshalb haben wir jetzt einen kostenlosen Spezialreport zusammengestellt, der dieses Unternehmen detailliert vorstellt.

    Klick hier, um diesen Bericht jetzt gratis herunterzuladen.

    Mehr Lesen

    Vincent besitzt Aktien von Berkshire Hathaway. The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Berkshire Hathaway (B-Aktien) und empfiehlt die folgenden Optionen: Short June 2021 $240 Call auf Berkshire Hathaway (B-Aktien), Short January 2023 $200 Put auf Berkshire Hathaway (B shares) und Long January 2023 $200 Call auf Berkshire Hathaway (B-Aktien).

    Motley Fool Deutschland 2021

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Warren Buffett vor Hauptversammlung: Zahlt Berkshire Hathaway seinen Top-Mannen zu viel? Warren Buffett und Berkshire Hathaway (WKN: A0YJQ2) stehen auch in diesem Börsenjahr vor ihrem womöglich wichtigsten Event. Die diesjährige Hauptversammlung des Orakels von Omaha und seiner Beteiligungsgesellschaft steht schließlich an. …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer