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     133  0 Kommentare Sieben CDU-Bundestagsabgeordnete klagen gegen EU-Corona-Aufbaufonds

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wegen des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU klagen jetzt auch sieben CDU-Bundestagsabgeordnete in Karlsruhe. "Wir sehen die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestages in unzulässiger Weise eingeschränkt", teilten sie am Freitag gemeinsam mit. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts sagte auf Anfrage, die mit einem Eilantrag verbundene Klage sei bereits am Dienstag eingereicht worden. (Az. 2 BvR 693/21)

    Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats hatten am Mittwoch mitgeteilt, dass sie einen Eilantrag wegen des Fonds abgewiesen haben. Bis zu dieser Entscheidung hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das deutsche Ratifizierungsgesetz nicht unterzeichnen dürfen. Diese Anordnung hatten die Richter aufgehoben. Seit Freitag ist das Gesetz unterzeichnet. Damit gibt Deutschland grünes Licht für das Finanzierungssystem der EU bis 2027, das auch den Fonds umfasst. Weitere Eilanträge dürften damit nicht mehr von Bedeutung sein.

    Das Gericht hatte in seiner sehr grundsätzlichen Entscheidung aber schon angekündigt, dass es den Fonds in einem späteren Hauptverfahren eingehend prüfen wird. Angestoßen hatte dies ein Kläger-Bündnis um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Beim Gericht sind auch Klagen der AfD-Bundestagsfraktion und einer Privatperson anhängig. Die neue Verfassungsbeschwerde kommt von den CDU-Abgeordneten Michael von Abercron, Veronika Bellmann, Hans-Jürgen Irmer, Saskia Ludwig, Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Thies und Dietlind Tiemann.

    Das im Sommer 2020 verabredete Paket mit den Aufbauhilfen soll den 27 EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen./sem/DP/nas






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