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    Abgasskandal  457  0 Kommentare VW-Dieselgate: Deutsche Umwelthilfe präsentiert brisante Akten

    Die DUH hat am 23. April 2021 in einer digitalen Pressekonferenz ihre Auswertung der lange geheim gehaltenen Akten zum Dieselskandal vorgestellt – wichtige Informationen für Dieselkläger.

    Seit Herbst 2015 kämpft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) um Aufklärung darüber, wie Behörden, Ministerien und die Autoindustrie mit dem größten Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte umgegangen sind. Es wurde verzweifelt versucht, die Veröffentlichung der Akten zu verhindern. Doch nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es der DUH jetzt gelungen, die Dokumente zum Dieselgate zu bekommen und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

    Am 23. April 2021 haben der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der Rechtsanwalt Remo Klinger und der Sachverständige Axel Friedrich die Ergebnisse der Auswertung des Schriftverkehrs zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dem Bundesverkehrsministerium und den Autokonzernen vom 18. September bis zum 15. Oktober 2015 auf einer digitalen Pressekonferenz präsentiert und zum Download bereitgestellt.

    Gutachten zum VW-Motor EA288 fehlt in den Akten noch immer

    Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, verurteilt die „erschreckend enge Kumpanei von Politik, Behörden und den betrügerischen Automobilkonzernen zu Lasten der Umwelt und Millionen betroffener Diesel-Eigner“, die sich in den jetzt endlich ungeschwärzt vorliegenden Papieren aus dem KBA und BMVI zeigt. Die Unterlagen belegen die Falschaussagen des CSU-geführten Verkehrsministeriums, das von den Abschalteinrichtungen in VW-Dieselfahrzeugen nichts gewusst haben will.

    Das Verkehrsministerium hat seine öffentlichen Äußerungen am 13. Oktober 2015 mit Volkswagen abgestimmt und eine „unzulässige“ in eine „beanstandete“ Abschalteinrichtung umbenannt. Dadurch sei es den geschädigten Pkw-Besitzern über Jahre hinweg erschwert worden, ihre Rechte durchzusetzen, so Resch. Nach einem erfolgreichen Rechtsstreit im Herbst 2020 wurden der DUH die Akten des KBA zum Motorentyp EA189 endlich vorgelegt – teilweise. Die Einsicht in Informationen zum neueren VW-Motor EA288 wurde erst nach einem Vollstreckungsverfahren und der Androhung von 10.000 Euro Zwangsgeld gegen das KBA weitgehend ungeschwärzt ermöglicht. Ein wichtiges Gutachten fehlt in den Akten allerdings noch immer.

    Abgaswerte noch immer drastisch erhöht

    Laut Axel Friedrich, dem wissenschaftlichen Leiter des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH, verdeutlichen die Akten, „wie die durch VW finanzierten rechtlichen und technischen Darlegungen des Sachverhalts vom Kraftfahrt-Bundesamt hingenommen wurden, ohne selbst eine Prüfung des Motorentyps EA288 überhaupt in Erwägung zu ziehen. Stattdessen blinde Gefolgschaft, nur, weil der Konzern beteuert, dass die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems unter normalen Fahrbedingungen sich nicht verringert. Und die Öffentlichkeit wurde darüber nicht informiert“. Es stelle sich daher die Frage, wer hier wen kontrolliert. Bis heute wurden keine Strafsysteme von der Bundesregierung eingeführt. Das sei nicht nachvollziehbar.

    Nachdem das KBA einige Abschalteinrichtungen beseitigen ließ, wiesen die Fahrzeuge noch immer zu hohe Abgaswerte auf – manche überschreiten die Grenzwerte um das 20- bis 25-Fache, dürfen aber weiterhin fahren. Beim Thermofenster fährt das Fahrzeug mehr als 50 Prozent der Zeit ohne wirksame Abgasreinigung. Das sei ein Betrug an der Natur, der Umwelt, der Gesundheit der Menschen und dem Eigentum der Autohalte, so Friedrich.

    DUH fordert unabhängige Behörde

    Auch Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren anwaltlich vertreten hat, verurteilte das rechtswidrige Verhalten des KBA scharf. Die Flensburger Behörde müsse an ihrem Selbstverständnis arbeiten, denn Behörden, erst recht Bundesoberbehörden, hätten rechtliche Vorgaben einzuhalten und objektiv zu sein. Jürgen Resch ging noch einen Schritt weiter und forderte eine unabhängige Behörde: Die KBA-Bescheide zeigten, wie wichtig es sei, „dass eine neue Bundesregierung die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in zwei unterschiedliche Behörden legt“. Mit Steuermitteln durchgeführte Test seien keine Betriebsgeheimnisse, sondern gehörten der Allgemeinheit.

    Alle Diesel-Pkw mit aktiven Abschalteinrichtungen müssen laut Resch stilllegt oder zur Reparatur der Abgasreinigung verpflichtet werden. „Die mit der Automobilindustrie eng verbandelten CSU-Verkehrsminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer haben aus der ehemals stolzen Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt einen Bettvorleger der Dieselkonzerne gemacht, die ihrer unabhängigen Überwachungsaufgabe nicht gerecht wird.“

    VW-Motor EA288: Verjährung könnte jetzt aufgehoben werden

    Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, aufgrund der manipulierten Motoren auf Schadensersatz zu klagen. Dazu hätten ihnen aber die Daten und Informationen vom BMVI gefehlt, so Resch in der Pressekonferenz. Die temperaturabhängige Abschalteinrichtung Thermofenster wird von den Behörden noch immer hingenommen. Das sei nicht zu akzeptieren. Weil zum Motor EA288 noch immer Unterlagen fehlen, klagt die DUH jetzt weiter auf Akteneinsicht. Dann können Falschaussagen von VW belegt werden, die eine Verjährung aufheben dürften.

    Mit den EA288-Akten haben VW-Halter, die bereits vor Gericht verloren haben, jetzt sehr gute Chancen, doch noch Schadensersatz von der Volkswagen AG zu bekommen. Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann sich an die Verbraucherrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN wenden. Wir haben uns auf Fälle im Dieselskandal spezialisiert und beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 770 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de und profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch!

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal VW-Dieselgate: Deutsche Umwelthilfe präsentiert brisante Akten Die DUH hat am 23. April 2021 in einer digitalen Pressekonferenz ihre Auswertung der lange geheim gehaltenen Akten zum Dieselskandal vorgestellt – wichtige Informationen für Dieselkläger.

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