Im Sinne der geschädigten Verbraucher
Oberlandesgericht Köln verwirft erstinstanzliches Urteil im Daimler-Abgasskandal! (FOTO) - Seite 2
im Wesentlichen ausgeführt, dass aus dem unterstellten Vorhandensein
unzulässiger Abschalteinrichtungen aufgrund eines Thermofensters und einer
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nicht zwingend folge, dass die Beklagte beim
Inverkehrbringen der Motoren mit einer solchen Software auch vorsätzlich im
Hinblick auf eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB gehandelt
habe. Der Einsatz des Thermofensters sei gerechtfertigt zum Motor- und
Bauteilschutz", gibt Dr. Hartung die Begründung wieder.
Auch hat das Landgericht Aachen argumentiert, hinsichtlich der
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sei eine Tatsachengrundlage für die
Behauptung des Klägers, dass diese im streitgegenständlichen Fahrzeug zum
Einsatz komme, nicht ersichtlich. Überdies habe der Kläger nicht erläutert, wie
der Prüfstand durch die Software erkannt wurde. Jedenfalls fehle es auch
insoweit an der Darlegung eines Schädigungsvorsatzes der Beklagten. "Das hat das
Oberlandesgericht Köln vollständig verworfen und festgestellt, dass das Urteil
an Gehörsverletzung leide, weil die Einholung eines klägerseits angebotenen
Sachverständigengutachtens zur Frage einer prüfstandoptimierten
Abschalteinrichtung bei dem Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs
unterblieben sei. Es war also nicht gerechtfertigt, einfach den Vorwurf einer
Behauptung 'ins Blaue hinein' aufzustellen", kommentiert Dieselexperte Dr.
Gerrit W. Hartung, der zu dieser Fragestellung bereits ein positives Urteil des
Bundesgerichtshofs gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat.
Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von
einem Gericht nicht einfach als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen
werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das
Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit
die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von
den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der
Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine
Entlastung von den Vorwürfen geben.
"Insofern hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt, dass das Landgericht
Aachen die Ausführungen des Klägers nicht einfach abtun konnte. In der Folge
argumentiert das Gericht auch zutreffend, unter welchen Bedingungen Bauteile als
unzulässige Abschalteinrichtungen gewertet werden können. Dieses Urteil eines
Oberlandesgerichts ist maßgeblich für viele weitere Urteile und wird die
Position geschädigter Verbraucher in Betrugshaftungsklagen stark verbessern",
betont der Dieselanwalt.
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