Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus
Eine Gruppe von jungen Beschwerdeführern war vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise erfolgreich. Das gab ihnen Recht: Sie müssten die Hauptlast bei der Verminderung der Treibhausgase bis 2050 tragen und seien dadurch in ihrer Freiheit gefährdet. Das sogenannte Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hatte, reiche nicht aus. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2022 demnach nachlegen und schärfer
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Ein Beitrag von Holger Douglas.