AT&T-Aktie greift Netflix & Walt Disney an!
Der Streaming-Markt ist heißt umkämpft: Alleine die drei US-amerikanischen Großkonzerne Netflix (WKN: 552484), Walt Disney (WKN: 855686) und inzwischen auch AT&T (WKN: A0HL9Z) möchten einen Anteil an diesem Marktkuchen abbekommen. Wobei jetzt augenscheinlich der letztgenannte Akteur den Tango mit einem eigenen, etwas aggressiveren Angebot eröffnen möchte.
Werfen wir daher einen Blick auf die Pläne von AT&T im Streaming-Markt. Sowie einen zweiten darauf, ob das womöglich ausreicht, um Walt Disney mit Disney+ oder auch Netflix mit dem gleichnamigen Angebot aus der Reserve zu locken.
AT&T: HBO Max mit werbefinanziertem Kampfpreis!
Wie wir mit Blick auf die Nachrichtenlage zur AT&T-Aktie feststellen, startet das Management des US-amerikanischen Telekommunikations- und zukünftigen Streaming-Konzerns mit einem Kampfangebot bei HBO Max. Demnach soll es neben der eigentlichen Basisvariante für ca. 15 US-Dollar im Monat ein zweites Angebot geben. Nämlich ein in Teilen auch werbefinanziertes Abo, das mit 9,99 US-Dollar pro Monat preiswerter ist.
Das Angebot von AT&T und HBO Max soll demnach bereits im Juni dieses Jahres erhältlich sein und könnte an der Preisschraube ansetzen. Womöglich ein wichtiges Merkmal, ob man sich als Verbraucher für oder gegen einen Streaming-Dienst entscheidet.
Der Preis ist natürlich nicht alles. Neben dem Content jedoch womöglich ein starkes Argument. Vor allem auch für Nutzer, die nicht nur exklusiv auf einen Streaming-Dienst setzen wollen, sondern neben ihrem Hauptangebot ihre Content-Auswahl womöglich noch diversifizieren. AT&T könnte mit diesem Schritt daher womöglich genau in die Lücke dieser Nutzer passen. Das Angebot wird mit einem günstigeren Preis natürlich ein wenig attraktiver, selbst mit Werbung.
Reicht das, um mit Walt Disney & Netflix mitzuhalten?
Die spannende Frage ist jedoch, ob das ausreichend sein dürfte, um mit Walt Disney und Netflix mitzuhalten. Fest steht jedenfalls: Rein preislich kann AT&T mit HBO Max nicht mit Walt Disneys Disney+ konkurrieren. Das Maushaus ist immer noch günstiger. Netflix hingegen hat in der beliebtesten Variante einen Preis von 12,99 US-Dollar, bietet jedoch eine günstigere Basis-Variante für 7,99 US-Dollar an. Hier zeigt sich: Es könnte weiterhin Preisargumente geben, die eher für die zwei Platzhirsche sprechen.
Trotzdem könnte AT&T mit der Preisreduktion versuchen, in die Nische eines Zweit- oder Drittangebots zu kommen und hier im Vergleich konkurrenzfähiger zu werden. Wobei es auch dort Formate gibt, die preiswerter oder zumindest gleich teuer sind. Discovery+ in den USA kostet beispielsweise 5 US-Dollar, Peacock liegt ca. bei 10 US-Dollar und Apple TV+ gibt es ebenfalls für ca. 5 US-Dollar pro Monat.
Lesen Sie auch
Wir sehen: Die Preisstrategie von AT&T scheint eher darauf abzuzielen, mit den Anbietern aus der zweiten Reihe zu konkurrieren. Ob das ausreicht, um die Nutzerbasis deutlich zu erweitern? Wir werden es sehen. Wobei natürlich auch der Content bei der Beantwortung dieser Frage eine wichtige Rolle spielt.
Der Artikel AT&T-Aktie greift Netflix & Walt Disney an! ist zuerst erschienen auf The Motley Fool Deutschland.
Ist diese Aktie das „nächste Netflix“ (und ein Corona-Gewinner)?
Wegen Corona-Isolation nimmt zurzeit ein Trend doppelt an Fahrt auf, der frühe Investoren so glücklich machen könnte wie die Netflix-Investoren der ersten Stunde: Gaming.
Netflix hat seine Aktionäre bereits auf diese Entwicklung vorbereitet „Wir konkurrieren mit diesem disruptiven Trend… und wir werden ihn vermutlich verlieren…!“. Dieses Unternehmen ist in den Augen unserer Analysten eine Top-Gaming-Empfehlung, und könnte Netflix als König des Next-Gen-Entertainment entthronen. In unserem Bericht möchten wir dir gerne alle Einzelheiten über diese Top-Empfehlung an die Hand geben.
Mehr Lesen
- Ist AT&T noch ein Dividenden-Aristokrat?
- Der wahre Star unter den Streaming-Diensten von Disney ist nicht das, was du erwartest
- Es ist offiziell: Roku macht eigenen Content
- Amazon-Aktie – Auf dem Weg zur Plattform der Plattformen
- Netflix’ 5-Milliarden-Dollar-Rückkaufplan macht einfach keinen Sinn
Vincent besitzt Aktien von AT&T und Walt Disney. The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Netflix und Walt Disney.
Motley Fool Deutschland 2021
Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.