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    VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0  244  0 Kommentare Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288! (FOTO) - Seite 2


    installiert und genutzt wird. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug
    bekanntlich, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand
    abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld
    umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer
    Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

    Das typische Argument der Volkswagen AG, Kläger würden das Vorhandensein einer
    unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegen, hat das
    Oberlandesgericht Naumburg mit Nachdruck verworfen. Daraus folgert das
    Oberlandesgericht: Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im
    VW-Dieselmotor EA288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie
    durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstandserkennung im VW-Motor
    EA189, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht geht übrigens davon aus, dass
    die Volkswagen AG "unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das
    KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender
    Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das KBA
    diesen Standpunkt übernommen hat".

    Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hält dieses Urteil für bahnbrechend im Sinne
    geschädigter Verbraucher: "Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich
    aus dem Abgasskandal herauszureden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
    möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
    sondern können auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben
    und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung
    für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!"

    Übrigens: Das Oberlandesgericht Köln will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob
    die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan
    enthaltene Fahrkurven/Zykluserkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung
    darstellt. Eine Bejahung dieser Frage wird Dieselgate 2.0 nochmals erheblich
    antreiben, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg nun vorgelegt hat, meint
    Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. "Bei konsequenter Beachtung der vom
    Oberlandesgericht Naumburg herangezogenen Aspekte haben alle Käufer von
    Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 beste
    Erfolgsaussichten vor den deutschen Gerichten."

    Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur
    neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW,
    Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist
    unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
    zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4904744
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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