VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0
Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288! (FOTO) - Seite 2
installiert und genutzt wird. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug
bekanntlich, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand
abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld
umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer
Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.
Das typische Argument der Volkswagen AG, Kläger würden das Vorhandensein einer
unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegen, hat das
Oberlandesgericht Naumburg mit Nachdruck verworfen. Daraus folgert das
Oberlandesgericht: Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im
VW-Dieselmotor EA288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie
durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstandserkennung im VW-Motor
EA189, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht geht übrigens davon aus, dass
die Volkswagen AG "unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das
KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender
Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das KBA
diesen Standpunkt übernommen hat".
Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hält dieses Urteil für bahnbrechend im Sinne
geschädigter Verbraucher: "Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich
aus dem Abgasskandal herauszureden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
sondern können auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben
und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung
für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!"
Übrigens: Das Oberlandesgericht Köln will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob
die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan
enthaltene Fahrkurven/Zykluserkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung
darstellt. Eine Bejahung dieser Frage wird Dieselgate 2.0 nochmals erheblich
antreiben, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg nun vorgelegt hat, meint
Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. "Bei konsequenter Beachtung der vom
Oberlandesgericht Naumburg herangezogenen Aspekte haben alle Käufer von
Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 beste
Erfolgsaussichten vor den deutschen Gerichten."
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur
neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW,
Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist
unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4904744
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
geschädigter Verbraucher: "Die Volkswagen AG verliert immer mehr an Boden, sich
aus dem Abgasskandal herauszureden. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
sondern können auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben
und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung
für Dieselfahrer im VW-Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!"
Übrigens: Das Oberlandesgericht Köln will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob
die in der Steuerungssoftware des Motors EA288 in einem VW T 6 Multivan
enthaltene Fahrkurven/Zykluserkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung
darstellt. Eine Bejahung dieser Frage wird Dieselgate 2.0 nochmals erheblich
antreiben, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg nun vorgelegt hat, meint
Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. "Bei konsequenter Beachtung der vom
Oberlandesgericht Naumburg herangezogenen Aspekte haben alle Käufer von
Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 beste
Erfolgsaussichten vor den deutschen Gerichten."
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur
neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW,
Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist
unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4904744
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH